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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20)

22/0538 28.11.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Ersatzbeschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20). Die Beschaffung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Während die erste Stufe, welche das Fahrgestell sowie den feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbau umfasst, bereits im Jahr 2021 mit einem Auftragswert von rund 997.672 Euro vergeben wurde, betrifft die zweite Stufe die feuerwehrtechnische Beladung der Fahrzeuge.

Aus der im August 2022 durchgeführten öffentlichen Ausschreibung für die zweite Stufe ergab sich ein Ergebnis von 252.350 Euro. Zusätzlich sind Mittel in Höhe von 58.650 Euro für eine weitere separate Beschaffung erforderlich. Dies führt zu Gesamtkosten in Höhe von 171.000 Euro über dem ursprünglich geplanten Budget.

Aufgrund der Frist für das Ausschreibungsergebnis wurde am 12. Oktober 2022 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die zeitnahe Abwicklung zu ermöglichen. Der vorliegende Beschluss fordert nun die Zustimmung zur überplanmäßigen Bereitstellung dieser Mittel gemäß der Gemeindeordnung an, um die Finanzierung der Fahrzeuge sicherzustellen.

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