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Beschlussvorlage

Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung

22/0552 05.12.2022 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck eine Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung zur Entscheidung vor. Hintergrund der Vorlage sind die neue Muster-Abfallentsorgungssatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie Anpassungsbedarfe durch Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz für Nordrhein-Westfalen. Ziel der Neufassung ist die Sicherstellung der Rechtsbeständigkeit durch die Angleichung an aktuelle gesetzliche Regelungen und Empfehlungen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind überwiegend redaktioneller Natur, beinhalten jedoch auch in geringem Umfang inhaltliche Anpassungen. Neben der Übernahme des Wortlauts der Muster-Satzung wurde die Satzung gemäß den Richtlinien der Stadtverwaltung zur geschlechtersensiblen Sprache überarbeitet. Ein weiterer Punkt betrifft die Präzisierung der Zuständigkeiten bei der Wertstofftonne, deren Abholung im Rahmen des Gebietsteilungsmodells durch die Stadt Recklinghausen erfolgt. Zudem wurden technische Details, wie die Bezeichnung von Abfallbehältern oder Anforderungen an Stellplätze, korrigiert bzw. verdeutlicht.

Die Neufassung soll als eigenständiger Beschluss und nicht als Änderungssatzung verabschiedet werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Neufassung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung durch den Rat vor.

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