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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2023; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

22/0553 05.12.2022 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck bereitet die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung für das Jahr 2023 vor. Grundlage hierfür ist die Weiterentwicklung des Gebührenrechts im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen, die aus einer geänderten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW resultiert. Im Zuge dieser Neuregelung sinkt der kalkulatorische Zinssatz in der Gebührenberechnung von 5,742 % im Jahr 2022 auf 3,01 % für das Jahr 2023. Die Verwaltung hat die Gebührenbedarfsberechnung bereits auf Basis der erwarteten gesetzlichen Neuregelung erstellt.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Abfallentsorgung werden für 2023 auf rund 10,8 Millionen Euro geschätzt, was eine Steigerung von etwa 705.000 Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Wesentliche Kostenfaktoren sind hierbei die Inanspruchnahme externer Leistungen, Personalkosten sowie der Bedarf an Waren wie Kraftstoffen und Behältern. Entlastend wirken sich hingegen ein höherer Leistungsausgleich aus anderen Betriebszweigen sowie die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes aus.

Nach Einsatz eines Teils der Gebührenausgleichsrücklage ergibt sich für das Jahr 2023 ein Gebührenbedarf von etwa 10,28 Millionen Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 3,77 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Gebührenberechnung orientiert sich weiterhin am Volumen der Abfallbehälter, wobei die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter gestiegen ist.

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