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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2023; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

22/0553 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 22/0553 des Betriebsausschusses/ZBG befasst sich mit der Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 sowie der Neufassung der Tarifsatzung Abfall. Grundlage für die Anpassung ist eine geänderte Rechtsprechung des OVG NRW zur kalkulatorischen Verzinsung sowie ein entsprechender Gesetzentwurf zum Kommunalabgabengesetz NRW. Infolgedessen sinkt der gewichtete kalkulatorische Gesamtzinssatz von 5,742 % auf 3,01 %.

Die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf 10.805.762 €, was einer Steigerung von etwa 705.000 € gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter Verwendung von 193.967 € aus der Gebührenausgleichsrücklage ergibt sich ein Gebührenbedarf von 10.285.155 €. Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach dem Volumen der Behälter. Für graue Restmülltonnen zwischen 60 und 240 Litern ist eine Grundgebühr von 11,26 € vorgesehen. Die Zusatzgebühr für zusätzliche Bioabfallbehälter beträgt 22,89 € pro 20 Liter.

Für den 80-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung steigt der jährliche Preis von 286,94 € auf 296,58 €. Der Rabattsatz von 10 % für Eigenkompostierer soll beibehalten werden, wobei die Finanzierung über die Volumen-Gebühren der Restabfallbehälter erfolgt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2023 für die Einrichtung Abfallentsorgung zur Kenntnis nimmt und billigt sowie die Tarifsatzung 2023 vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen beschließt.

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