Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) hier: geplante Verlängerung des Optionszeitraumes um weitere zwei Jahre durch den Bund

22/0543 28.11.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die geplante Verlängerung des Optionszeitraums zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand informiert werden. Im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 ist vorgesehen, den Zeitraum für die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts durch eine gesetzliche Neuregelung bis einschließlich 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Stadt Gladbeck hatte bisher beschlossen, das alte Recht bis zum Ende des Jahres 2022 anzuwenden.

Die Verwaltung bezieht sich auf Informationen des Deutschen Städtetages sowie eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums. Eine solche Verlängerung würde für Kommunen, die bislang zum alten Recht optiert haben, automatisch in Kraft treten. Als Gründe für die geplante Verlängerung werden der laufende Vorbereitungsstand der öffentlichen Stellen sowie personelle Engpässe und die aktuelle Belastung der Kommunen angeführt. In Gladbeck sind die Vorbereitungen auf das neue Besteuerungsregime weit fortgeschritten, jedoch konnten aufgrund von Vakanzen in der Projektleitung und zusätzlichen Krisenbelastungen nicht alle Maßnahmen vollständig abgeschlossen werden.

Sollte die Gesetzesänderung im Dezember 2022 beschlossen werden, bliebe das alte Umsatzsteuerrecht bis Ende 2024 anwendbar. Die Verwaltung sieht vor, die Optionserklärung in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt, etwa zum 1. Januar 2024, zu widerrufen. Falls der Beschluss im Bund nicht zustande kommt, tritt die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2023 ein. Für das Jahr 2023 ergeben sich aus dieser Regelung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 219 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente