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Beschlussvorlage

Gebührensätze in der Abfallentsorgung 2023 hier: Verabschiedung des 'Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften' durch den Landtag NRW

22/0563 12.12.2022 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gladbeck eine Vorlage zur Anpassung der Gebührensätze in der Abfallentsorgung für das Jahr 2023 vorgelegt. Grundlage hierfür ist die Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ durch den Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Neuregelung bietet Kommunen die Wahlmöglichkeit zwischen einem einheitlichen Nominalzinssatz und einem nach Eigen- und Fremdkapital getrennten Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals.

Die Verwaltung empfiehlt, das Wahlrecht zugunsten eines einheitlichen Nominalzinssatzes auszuüben, um eine höhere Rechtssicherheit zu erreichen. Diese Einschätzung stützt sich auf Stellungnahmen kommunaler Spitzenverbände sowie die aktuelle Rechtsprechung. In der Folge ändert sich der kalkulatorische Zinssatz von bisher 3,0101 % auf 3,2467 %. Dies bewirkt eine Erhöhung des Gebührenbedarfs um 6.709 Euro auf insgesamt 92.049 Euro, während alle weiteren Berechnungsgrundlagen unverändert bleiben. Der Rat soll die neue Gebührenbedarfsberechnung sowie die entsprechende Änderung der Tarifsatzung zur Kenntnis nehmen und beschließen.

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