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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2023

22/0551 05.12.2022 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 vor. Hintergrund sind rechtliche Änderungen durch die neue Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie die anstehende Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW). In der Kalkulation sinkt der kalkulatorische Zinssatz von bisher 5,742 % auf 3,01 %.

Die Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt zudem einen Grünanteil von 17,3 % für die Friedhofsunterhaltung, der auf Empfehlungen des INFA-Instituts basiert. Zusätzlich wird ein Stadtkostenanteil von 7,7 % eingeführt. Diese Maßnahmen werden mit rund 469.000 Euro aus dem städtischen Haushalt finanziert. Durch diese Anpassungen verringert sich der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um 12,84 %, was einem Betrag von etwa 328.000 Euro entspricht.

Für die Gebühren für Kindergräber wird vorgeschlagen, den Tarif auf 411,00 Euro zu begrenzen, obwohl die rein rechnerische Ermittlung einen höheren Betrag ergeben würde. Die Differenz soll über allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen werden. Der Entwurf der Änderungssatzung dient als Grundlage für die Entscheidung des Rates am 15. Dezember 2022.

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