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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2023

22/0551 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 22/0551 sieht die Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 vor. Grundlage hierfür sind geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die Rechtsprechung des OVG NRW sowie ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW). In der Folge sinkt der kalkulatorische Gesamtzinssatz von 5,742 % auf 3,01 %. Die Kalkulation basiert auf einer Fremdfinanzierungsquote von 19,94 % sowie einem Fremdkapitalzinssatz von 2,06 % und einem Eigenkapitalzinssatz von 3,25 %.

Für die Friedhofsunterhaltung werden ein Grünanteil von 17,3 % und ein Stadtkostenanteil von 7,7 % angesetzt, was einem Finanzierungsbedarf aus dem Haushalt von etwa 469.000 € entspricht. Der Gebührenbedarf verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,84 %, was einem Betrag von circa 328.000 € entspricht. Bei einer prognostizierten Anzahl von 691 Bestattungen wird vorgeschlagen, den Tarif für Kindergräber auf 411,00 € zu begrenzen.

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Bestattungswesen zur Kenntnis nehmen und billigen. Zudem wird die Verabschiedung der Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung beantragt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Eine Alternativenprüfung wurde im Rahmen des Verfahrens durchgeführt.

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