Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zur Entscheidung vorgelegt. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst. Grund für die Überarbeitung sind inhaltliche Veränderungen bei den gebührenpflichtigen Leistungen sowie gestiegene Aufwendungen in den entsprechenden Verwaltungsbereichen. Die Maßnahme ist zudem Bestandteil des Haushaltssicherungskontextes 2022.
Die Neufassung sieht Änderungen, Ergänzungen und Streichungen verschiedener Tarifstellen vor, die in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Dienststellen erarbeitet wurden. Dabei wurden die Gebührensätze auf Basis der Aufwandsentwicklung überprüft. Insbesondere die Abrechnung von Tätigkeiten nach Zeitaufwand wurde an die Richtwerte des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Eine dauerhafte Indexierung wird nicht eingeführt, jedoch enthält die Satzung nun eine Evaluierungsklausel, nach der die Gebührentarife alle fünf Jahre auf ihre Übereinstimmung mit der aktuellen Kostenentwicklung zu prüfen sind.
Finanziell betrachtet erwirtschaftet die Stadt jährlich etwa 1,3 Millionen Euro durch Verwaltungsgebühren, wobei rund 0,5 Millionen Euro auf Leistungen der kommunalen Selbstverwaltung entfallen. Aufgrund der Anpassungen bei den Tarifstellen wird mit einem Mehrertrag von etwa 125.000 Euro gerechnet, wobei die tatsächliche Entwicklung abzuwarten bleibt. Der Entwurf liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 222811100553
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221201145946-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221201145949-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20221201150039-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) hier: geplante Verlängerung des Optionszeitraumes um weitere zwei Jahre durch den Bund 28.11.2022
- Beratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen 28.11.2022
- Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 28.11.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) 28.11.2022
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 28.11.2022
- Entwässerungsgebührensätze 2023 28.11.2022