Entwässerungsgebührensätze 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 22/0540 der Stadtentwässerung Gladbeck befasst sich mit der Festlegung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2023. Hintergrund der Anpassung ist die geplante Novellierung des Kommunalabgabengesetzes NRW, die Rechtsunsicherheiten bei der kalkulatorischen Verzinsung beheben soll. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2erm 2023 beläuft sich auf 16,9 Millionen Euro, was einen Rückgang von 0,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dieser Rückgang resultiert aus einer sinkenden kalkulatorischen Verzinsung um 1,2 Millionen Euro, während die kalkulatorischen Abschreibungen aufgrund höherer Baupreisindizes um 0,75 Millionen Euro steigen. Zudem erhöhen sich die Abwasserabgaben und Genossenschaftsbeiträge von 9,2 auf 9,7 Millionen Euro.
Ab dem 1. Januar 2023 soll die Schmutzwassergebühr von 2,84 Euro auf 2,67 Euro pro Kubikmeter Abwasser sinken. Die Niederschlagswassergebühr reduziert sich von 1,15 Euro auf 1,13 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Im Gegensatz dazu steigt der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen von 92,28 Euro auf 95,12 Euro. Ein Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW für das Jahr 2022 weist für Gladbeck bei einem Vier-Personen-Haushalt eine durchschnittliche jährliche Belastung von rund 718 Euro aus, was unter dem Landesdurchschnitt von etwa 743 Euro liegt. Der Entwurf sieht vor, die Gebührenberechnungen 2023 zur Kenntnis zu nehmen und die Tarifsatzung vorbehaltlich des Inkrafttretens der neuen kommunalrechtlichen Vorschriften zu beschließen. Federführend ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221129155847-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221129155848-1
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- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20221129155850-4
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20221201145829-0
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20221129155851-5
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 28.11.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) 28.11.2022
- Beratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen 28.11.2022
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 28.11.2022
- Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) 28.11.2022
- Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) hier: geplante Verlängerung des Optionszeitraumes um weitere zwei Jahre durch den Bund 28.11.2022