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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2023

22/0540 28.11.2022 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung von Gladbeck hat die Berechnung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2023 vorgelegt. Grundlage der Kalkulation ist die erwartete Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Verzinsung bestand, wurde die Gebührenbedarmungsberechnung auf Basis der voraussichtlichen gesetzlichen Änderungen erstellt.

Der Gebührenbedarf für 2023 beläuft sich auf insgesamt 16,9 Millionen Euro. Dies entspricht einer Senkung um 0,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr und liegt 0,7 Millionen Euro unter der bisherigen Mittelfristplanung. Wesentlich für diese Entwicklung ist die Reduzierung der kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von zuvor 5,742 % auf nun 3,01 %.

Gleichzeitig steigen die kalkulatorischen Abschreibungen um 0,75 Millionen Euro, was auf neue Anlagegüter sowie gestiegene Baupreise zurückzuführen ist. Zudem erhöht sich die Abwasserabgabe für die Emschergenossenschaft von 9,2 Millionen auf 9,7 Millionen Euro. Bei den Bemessungsgrundlagen zeigt sich eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 4,5 % aufgrund veränderter Frischwasserbezugsmengen. Die befestigten Flächen für die Niederschlagswassergebühr blieben im öffentlichen Bereich weitgehend stabil, während die privaten Flächen leicht zunahmen.

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