Straßenreinigungsgebühren 2023; Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023 vor. Hintergrund sind rechtliche Änderungen im Gebührenrecht, die sich aus der neuen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie einem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ergeben. In der Gebührenbedarfsberechnung sinkt der kalkulatorische Zinssatz von bisher 5,742 % auf voraussächliche 3,01 %.
Der ursprüngliche Gebührenbedarf steigt aufgrund höherer Kosten für Dienstleistungen und Waren, insbesondere Kraftstoff, um 5,04 %. Unter Berücksichtigung des Ausgleichs von Unterdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2021 ergibt sich eine Gesamterhöhung der Gebühren um 8,27 %. Für das Jahr 2023 werden neue Tarife vorgeschlagen: 4,60 Euro pro laufendem Frontmeter für Straßen außerhalb des Innenstadtbereichs sowie 9,40 Euro pro Frontmeter für die Innenstadtreinigung.
Zudem ist eine Änderung des Straßenverzeichnisses vorgesehen. Die Burgstraße soll aus dem Verzeichnis gelöscht werden, da sie sich außerhalb der geschlossenen Ortslage befindet und die Reinigungspflicht beim Straßenbaulastträger liegt. Die Geschwister-Scholl-Straße sowie die Straße An der Lune werden in das Verzeichnis unter den Bereich aufgenommen, in dem die Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen den Grundstückseigentümern obliegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 220512100562
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221205100818-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221205100820-2
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20221205100821-3
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20221205100816-0