Beratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen hier: Vorlage des Änderungsverzeichnisses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine ergänzende Vorlage zum Haushalt 2023 vorgelegt, die ein Änderungsverzeichnis zum ursprünglichen Haushaltsentwurf enthält. Ziel der Anpassungen ist es, die Entwicklungen seit der Aufstellung des Entwurfs zu berücksichtigen und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sowie den Abbau der bilanziellen Überschuldung sicherzustellen.
Die Änderungen im Ergebnisplan für das Jahr 2023 und den mittelfristigen Planungszeitraum resultieren aus verschiedenen Faktoren. Während neue Modellrechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz und aktualisierte Orientierungsdaten des Landes Nordrhein-Westfalen zu geringeren Erwartungen bei Schlüsselzuweisungen und Gemeinschaftsteuern führen, ergeben sich Entlastungen durch die Neuberechnung der Umlagen des Kreises Recklinghausen in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro. Zudem verringert sich die erwartete Ergebnisverschlechterung bei den Benutzungsgebühren auf rund 0,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen ein erwarteter Zinsaufwand von etwa 1,2 Millionen Euro sowie eine Reduzierung des globalen Minderaufwandes um circa 0,8 Millionen Euro. Die Vorlage umfasst zudem die Neuberechnung der finanziellen Folgen aus der Corona- und Ukraine-Krise.
Neben dem Ergebnisplan werden auch Änderungen am Finanzplan sowie am Haushaltssicherungskonzept behandelt, unter anderem durch die Berücksichtigung erwarteter Entlastungen aus der Verwaltungsgebührensatzung. Die zu beratenden Änderungsvorschläge der Fraktionen beziehen sich auf den Ergebnisplan, den investiven Finanzplan, das Haushaltssicherungskonzept und den Stellenplan. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsverzeichnisse und der Beratungen vor.
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