Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 22/0541 behandelt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 in Gladbeck. Im Rahmen des Verfahrens wurde dokumentiert, dass innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist keine Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf sowie die dazugehörigen Anlagen eingegangen sind.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, nach Beginn der Auslegung innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen Einwendungen zu erheben. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 lag im Zeitraum vom 21. November bis einschließlich 14. Dezember 2022 zur Einsichtnahme aus.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Information zur Kenntnis nimmt, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf und die Anlagen eingereicht wurden. Der Vorgang hat keine finanziellen Auswirkungen und weist keine wesentliche Klimarelevanz auf.
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