Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 22/0539 wird die Zustimmung zur Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2022 beantragt. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorliegt, basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die beantragten Mittel umfassen sowohl Aufwendungen im Ergebnisplan als auch Auszahlungen im investiven Finanzplan. Konkret werden Aufwendungen in Höhe von 270.000 Euro sowie Auszahlungen aus dem investiven Finanzplan in einer Summe von 1.510.722 Euro aufgeführt. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die genannten Mittelbereitstellungen genehmigt. Die Vorlage war für eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen, nachdem sie zuvor im zuständigen Ausschuss beraten wurde. Klimarelevante Auswirkungen wurden im Rahmen der Prüfung als nicht wesentlich eingestuft, weshalb keine weitere Alternativenprüfung erforderlich war.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221129125232-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221130133923-0