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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck - Seniorenbeirat/JugendratZur Vorlage · 09/0517 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 09/0517 wird eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist die institutionelle Festigung des Seniorenbeirats sowie des Jugendrats durch deren Aufnahme in die Hauptsatzung.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die Beteiligung und Mitwirkung von Senioren und jungen Menschen an der Gestaltung der Stadtgesellschaft ein zunehmend wichtiger Bestandteil des kommunalpolitischen Handelns sei. Der Seniorenbeirat wirkt bereits seit über 30 Jahren am gesellschaftlichen und politischen Geschehen mit, während der Jugendrat seit dem Jahr 2005 die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahrnimmt. Durch die Verankerung in der Hauptsatzung sollen die Arbeit dieser Gremien nachhaltig gesichert und das bürgerschaftliche Engagement gefördert werden.
Zusätzlich ist eine redaktionelle Anpassung in § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung vorgesehen. Dabei soll der Begriff „Angestellte“ durch die Bezeichnung „Beschäftigte“ ersetzt werden.
Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vor. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 5Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung GladbeckZur Vorlage · 09/0523 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Frauenförderplans vor. Grundlage hierfür ist das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die regelmäßige Erstellung eines solchen Plans in dreijährigen Intervallen vorschreibt. Die vorliegende Vorlage umfasst neben dem Entwurf für den neuen Plan auch einen Bericht über die Personalentwicklung und die bereits umgesetzten Maßnahmen des vorangegangenen Zeitraums.
Der Bericht dokumentiert die Erreichung der im Jahr 2006 gesetzten Ziele. So konnte unter anderem im Bereich der hauptamtlichen Feuerwehr eine Frau eingestellt werden. Auch im gewerblich-technischen Bereich sowie bei der Besetzung von Fach- und Führungspositionen, etwa in der Leitung der Zentralen Dienste oder der Bauordnung, wurden die angestrebten Quoten realisiert. Die Verwaltung führt die Frauenförderung als Bestandteil des Gender-Mainstreamings in die Personal- und Organisationsentwicklung fort.
Mit der neuen Fortschreibung werden die Ziele und Maßnahmen für die kommenden drei Jahre definiert, wobei der Fokus auf mittel- und langfristigen Wirkungen liegt. Bei der Erstellung des Berichts wurden die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat einbezogen. Für die Umsetzung des Plans können in Teilbereichen, beispielsweise bei Fortbildungen, zusätzliche Kosten entstehen, die laut Verwaltung im haushaltswirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben sollen. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den fortgeschriebenen Plan zu beschließen.
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- 6Beteiligungsbericht 2008 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0521 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0521 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2008 im Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung und jährliche Fortschreibung dieses Berichts ist gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. Der Bericht dient dazu, die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt zu erläutern, und ist sowohl dem Rat als auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen.
Der vorliegende zwölfte Bericht basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2008. Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurden die inhaltlichen Anforderungen an den Bericht erweitert. Er enthält nun zusätzliche Angaben zur Entwicklung der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage und Informationen zum Personalbestand der jeweiligen Beteiligungen.
Durch die veränderten Regelungen umfasst der Bericht nicht mehr ausschließlich Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts. Infolgedessen wurde der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) in den Bericht aufgenommen. Zudem wird dokumentiert, dass die städtischen Geschäftsanteile an der LEG Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH infolge eines Ratsbeschlusses vom Februar 2009 veräußert wurden. Mit der Vorlage wird der Beteiligungsbericht 2008 zur Kenntnis genommen; finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 7Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2008 nach 2009Zur Vorlage · 09/0528 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0528 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2008 in das Jahr 2009. Im Rahmen der Abschlussarbeiten für das Jahr 2008 nach der Neuen Finanzkameralen (NFK) ist die Bildung von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO möglich. Da solche Übertragungen zu einer Ergebnisverschlechterung im Folgejahr führen können, ist gemäß § 43 GemHVO die Bildung einer Deckungsrücklage im Eigenkapital in Höhe der Übertragung vorzusehen.
Die Vorlage führt aus, dass im Rahmen der kameralen Zeit Haushaltsreste das abgelaufene Jahr belasteten. Es wird vorgeschlagen, Ermächtigungsübertragungen in folgenden Positionen durchzuführen: im Ergebnisplan in Höhe von 1.515.058,20 Euro, im investiven Finanzplan in Höhe von 12.412.479,17 Euro, für Rückstellungen in Höhe von 1.344.484,60 Euro sowie für Rückstellungen im konsumtiven Finanzplan in Höhe von 464.943,19 Euro.
Um die Handlungsfähigkeit der Dienststellen zu gewährleisten, wurde den Fachbereichen im Laufe des Jahres auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt, im Vorgriff auf die zu bildenden Übertragungen auf diese Mittel zurückzugreifen. Diese Vorgehensweise entspricht der Handhabung in den vorangegangenen Jahren. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die durchgeführten Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis nimmt.
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 09/0520 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0520 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen im Haushaltsjahr 2009. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen sowie der unerheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 2 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Aufstellung erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der genannten Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für den 14. Dezember 2009 und die Sitzung des Rates für den 17. Dezember 2009 angesetzt war. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat.
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- 9(ohne Titel)
- 10Realsteuerhebesätze 2010Zur Vorlage · 09/0459 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0459 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 in der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Gemeinden die Festlegung der Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse übertragen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer durch eine Steuerhebesatzsatzung noch vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres festzulegen. Dieses Vorgehen folgt der Verfahrensweise der vorangegangenen Jahre. Ziel der Maßnahme ist es, eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuerveranlagungen ab dem Beginn des Jahres 2010 sicherzustellen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Hebesätze unabhängig von den laufenden Etatberatungen und etwaigen daraus resultierenden Notwendigkeiten bereits zu Beginn des neuen Haushaltsjahres feststehen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2010 zu verabschieden. Mit der Annahme der Satzung wird die rechtliche Basis für die Erhebung der Realsteuern im kommenden Jahr geschaffen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11Entwässerungsgebührensätze 2010Zur Vorlage · 09/0434 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2010 vor. Der Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung ist im Vergleich zum Vorjahr um 428.065 € gestiegen. Wesentliche Gründe hierfür sind ein Anstieg der Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft um 302.400 €, höhere Aufwendungen für den Betrieb der Kläranlagen sowie ein Zuwachs bei den kalkulatorischen Abschreibungen um 125.471 €.
Trotz des gestiegenen Bedarfs wird eine moderate Anpassung der Tarifsätze vorgeschlagen. Ein Sondereffekt bei der Wassermenge, der sich aus geänderten Abrechnungszeiträumen ergibt, wirkt der Kostensteigerung entgegen. Ohne diesen Effekt wäre eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 6 Cent pro Kubikmeter notwendig gewesen.
Die vorgeschlagenen neuen Sätze für allgemeine Tarifnehmer belaufen sich ab dem 1. Januar 2010 auf 1,81 € pro Kubikmeter Schmutzwasser und 0,76 € pro Quadratmeter Niederschlagswasser. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen soll der Satz auf 69,40 € festgesetzt werden. Durch diese Anpassung steigt die jährliche Belastung für eine Musterfamilie von 454,90 € auf 460,80 €. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührenbelastung in Gladbeck im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie zu anderen kreisangehörigen Gemeinden weiterhin die niedrigste im Kreisgebiet darstellt. Der Entwurf sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20091105104639|20091105104926|20091105105003|20091105105123
- 12Erneute Beschlussfassung über eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0455 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0455 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine erneute Beschlussfassung über eine Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2009. Das Gericht entschied, dass die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf bestimmte Einrichtungen wie Bars, Bordelle oder Swinger-Clubs mangels erforderlicher Genehmigungen des Innenministeriums und des Finanzministeriums NRW nicht rechtmäßig ist.
Nach aktueller Rechtslage ist auch die bestehende Änderungssatzung vom 18. Dezember 2006, welche den Betrieb von Einrichtungen, die der Prostitution dienen, als Besteuerungstatbestand aufnahm, als nichtig einzustufen. Um eine rechtssichere Grundlage für die künftige Erhebung dieser Steuer zu schaffen, ist eine erneute Beschlussfassung notwendig. Im Anschluss daran müssen die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Landesministerien eingeholt werden, deren Erteilung nach Gesprächen zwischen Vertretern der betroffenen Kommunen und den Ministerien in Aussicht gestellt wurde.
Im Rahmen der Neufassung soll der Besteuerungstatbestand neu formuliert werden. Die geplante Regelung sieht vor, die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Saunen, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen als Steuergegenstand zu definieren. Durch die vorgeschlagene Änderungssatzung soll eine beanstandungsfreie Rechtsgrundlage für die Steuererhebung im Stadtgebiet Gladbeck geschaffen werden. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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- 13Zweite Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27.03.2007 - Verlegen des zweiten verkaufsoffenen Sonntages im Jahr 2010 vom ersten auf den zweiten Sonntag im Juni 2010Zur Vorlage · 09/0424 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27. März 2007 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die zeitliche Verschiebung des zweiten verkaufsoffenen Sonntages für das Jahr 2010.
Nach der aktuellen Regelung dürfen Verkaufsstellen am ersten Sonntag im Juni jährlich in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Dieser Termin steht im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Gladbeck macht Appetit“. Die Verwaltung führt aus, dass für die Durchführung der Veranstaltung umfangreiche Aufbauarbeiten erforderlich sind, die am jeweils vorangegangenen Donnerstag stattfinden müssen. Da der Donnerstag vor dem ersten Juni-Sonntag im Jahr 2010 jedoch auf den Feiertag Fronleichnam fällt, sind öffentlich bemerkbare Arbeiten an diesem Tag untersagt. Eine organisatorische Vorverlegung der Aufbauarbeiten wird als nicht möglich beschrieben.
In Abstimmung mit der Veranstalterin, dem Einzelhandelsverband und der Werbegemeinschaft schlägt die Verwaltung vor, die Veranstaltung sowie den damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr 2010 auf den zweiten Sonntag im Juni zu verlegen. Hierzu soll die Verordnung um einen neuen Paragrafen ergänzt werden, der die Ausnahme für das Jahr 2010 festschreibt. Die Änderung der Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 14Entscheidung über die Gültigkeit der WahlZur Vorlage · 09/0529 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0529 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen in Gladbeck vom 30. August 2009. Dies umfasst sowohl die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters als auch die Wahl der Vertretung der Stadt Gladbeck, einschließlich der Nachwahl im Wahlbezirk 05.
Der Wahlausschuss hatte die Ergebnisse der genannten Wahlen bereits in seiner Sitzung am 8. September 2009 festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse erfolgte am 10. September 2009 im Amtsblatt. Die gesetzlich vorgesehene Einspruchsfrist, die für Wahlberechtigte, die Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde galt, endete am 10. Oktober 2009.
Im Rahmen der Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss in dessen Sitzung vom 3. Dezember 2009 wurden keine Einsprüche gegen die Wahlen registriert. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen oder der Wahlhandlung festgestellt.
Auf Basis dieser Prüfung empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sowie die Wahl der Vertretung inklusive der Nachwahl im Wahlbezirk 05 für gültig zu erklären. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die Bestätigung der Wahlen gemäß den gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes NRW vor. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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- 15Besetzung von SchulleitungsstellenZur Vorlage · 09/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0484 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Regelung der Vertretung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen. Grundlage für das Verfahren ist § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Schulleitung durch die jeweilige Schulkonferenz gewählt wird. In diesem Prozess ist der Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz durch ein stimmberechtigtes Mitglied sowie durch bis zu drei weitere beratende Teilnehmende vertreten.
Der Schulausschuss hat bereits in einer Sitzung im März 2007 die Entscheidung vorbereitet, die Frage der Vertretung nicht für jeden Einzelfall separat zu behandeln, sondern eine generelle Regelung zu treffen. Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Zuständigkeit für die Bestimmung dieser Vertretungen beim Rat.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die Personen festlegt, die als Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleitungen fungieren sollen. Dies umfasst die Benennung eines Mitglieds mit Stimmrecht, einer stellvertretenden Vertretung sowie der Mitglieder ohne Stimmrecht. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Schulausschusses wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 16Schulorganisation Auflösung der Willy-Brandt-Schule und der Hauptschule Butendorf zum 01.08.2010Zur Vorlage · 09/0493 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0493 des Schulausschusses befasst sich mit der geplanten Umstrukturierung der Schulorganisation in Gladbeck. Gegenstand ist die Auflösung der Willy-Brandt-Schule sowie der Hauptschule Butendorf zum 1. August 2010. Hintergrund der Maßnahme ist ein Rückgang der Schülerzahlen an den vier Hauptschulen der Stadt von 1.241 auf 779 Lernende, was einem Rückgang von etwa 37 Prozent entspricht. Um einen geordneten Schulbetrieb mit einer Zweizügigkeit von etwa 24 Schülern pro Klasse zu gewährleisten, sollen künftig nur noch die Elsa-Brändström-Schule und die Erich-Fried-Schule fortgeführt werden.
Im Rahmen der Neuregelung sollen die Schüler der Jahrgänge 8, 9 und 10 der Willy-Brandt-Schule an die Elsa-Brändström-Schule versetzt werden. Die Schüler der Jahrgänge 8 der Hauptschule Butendorf sollen ebenfalls an die Elsa-Brändström-Schule, während die Jahrgänge 9 und 10 an die Erich-Fried-Schule überführt werden. Die Schulkonferenzen wurden zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Auflösung der Schulen erfolgt gemäß § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW. Der entsprechende Beschluss des Schulträgers ist der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Für die Organisation der Jahrgänge 8 und 9 der Hauptschule Butendorf ist zudem eine Entscheidung des Schulministeriums erforderlich. Die Schulaufsicht organisiert den Einsatz der Lehrkräfte, wobei ein Verbleib der Klassenlehrer bei den Schülern angestrebt wird. Das Schulträgerpersonal bleibt im Dienst der Stadt Gladbeck. Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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- 17Gebiet: Gewerbepark Schanzenhof hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 09/0428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 für das Gebiet Gewerbepark Schanzenhof vorgelegt. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Stadtgebiet. Konkret soll im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans der Betrieb von Bordellen sowie die Ansiedlung von Sexshops als Unterart des Einzelhandels ausgeschlossen werden.
Hintergrund der Vorlage ist eine Untersuchung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bordellbetrieben in bestehenden gewerblichen Bebauungsplänen. Während in einigen Gebieten ein Ausschluss bereits textlich festgesetzt ist, sind solche Betriebe in anderen Gewerbegebieten bisher als allgemeine Gewerbebetriebe zulässig. Die Verwaltung führt an, dass eine Ansiedlung solcher Betriebe zu negativen städtebaulichen Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes führen kann. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung regte die Bezirksregierung Arnsberg an, die Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Scholven 1“ zu beteiligen. Die Verwaltung gibt an, dass die E.ON AG bereits im Rahmen des Verfahrens beteiligt wurde und keine neuen Erkenntnisse aus dieser Beteiligung hervorgingen. Der Rat wird gebeten, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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- 18Bebauungsplan Nr. 13b, 1. Änderung Gebiet: Beisenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 09/0429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 13b im Gebiet Beisenstraße vor. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Industriegebiet. Konkret sollen Bordelle sowie Sexshops als Unterart des Einzelhandels im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen werden.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet eine Untersuchung der bestehenden gewerblichen Bebauungspläne. Dabei wurde festgestellt, dass in den meisten Gewerbegebieten die Ansiedlung von Bordellen bisher als allgemein zulässig eingestuft ist. Die Verwaltung führt an, dass eine solche Ansiedlung zu negativen städtebaulichen Auswirkungen führen kann, die der Sicherung der bestehenden oder angestrebten gewerblichen Nutzung entgegenstehen könnten.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt. Die Behörde hatte darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über verschiedenen Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern liegt, und empfahl die Beteiligung der betroffenen Eigentümer. Die Verwaltung bestätigt, dass die E.ON AG sowie die Mingas-Power GmbH im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. der öffentlichen Auslegung einbezogen wurden und keine neuen Erkenntnisse aus diesen Beteiligungen hervorgingen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan Nr. 13b, 1. Änderung, als Satzung zu verabschieden.
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- 19Bebauungsplan Nr. 40a, 1. Änderung Gebiet: Haldenstraße - I. Beschlussfassung über Anregungen - II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 09/0430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 40a, 1. Änderung, im Gebiet Haldenstraße vor. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung von Gewerbebetrieben im Stadtgebiet. Im Rahmen des Verfahrens soll die Ansiedlung von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets ausgeschlossen werden. Zudem ist vorgesehen, Sexshops im gesamten Mischgebiet auszuschließen.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Änderung einer im Nordwesten des Plangebietes gelegenen Gemeinbedarfsfläche. Die ursprüngliche Zweckbestimmung als Fläche für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen soll zugunsten einer Festsetzung als Mischgebiet aufgehoben werden, um eine neue gewerbliche Nutzung der vorhandenen Halle zu ermöglichen.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Im Rahmen der Behördenbeteiligung regte die Bezirksregierung Arnsberg an, die Eigentümerin der Bergwerksfelder der E.ON AG einzubeziehen. Die Verwaltung gibt an, dass die Beteiligung des Unternehmens bereits im Verfahren erfolgt ist und die Anregung somit berücksichtigt wurde. Während der öffentlichen Auslegung des Plans wurden keine Einwendungen erhoben.
Der Entwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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- 20Bebauungsplan Nr. 99, 3. Änderung Gebiet: Gewerbepark Gladbeck-Brauck - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 09/0435 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat einen Beschlussentwurf zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck-Brauck vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Festsetzungen für ein etwa 6.000 Quadratmeter großes Grundstück zwischen der Luxemburger Straße und der Europastraße.
Der bisherige Bebauungsplan vom September 1994 sah für den Bereich der ehemaligen Schachtanlage Graf Moltke eine kleinteilige Bebauung vor, die eine Geschossigkeit von mindestens sechs und höchstens zwölf Geschossen für einen Büroturm vorsah. Die vorliegende Vorlage sieht nun eine flächenhafte Baufläche in ein- bis viergeschossiger Bauweise vor, um die Bebauung an die aktuelle Nachfrage anzupassen. Die bestehenden straßenbegleitenden Baumreihen entlang der Luxemburger und der Europastraße sollen erhalten bleiben und durch zusätzliche Stellplätze sowie Baumstandorte ergänzt werden.
Das Verfahren umfasst bereits die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, wobei in den jeweiligen Zeiträumen keine Anregungen eingingen. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat den Aufstellungsbeschluss sowie die Offenlage des Entwurfs bereits im Jahr 2009 gefasst. Mit dem vorgeschlagenen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB wird der bisherige Bebauungsplan im Bereich der dritten Änderung aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 21Bebauungsplan Nr.10 a - 4. Änderung- Gebiet: Kiebitzheide-, Ulmenstraße - I. Beschlussfassung über Anregungen - II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 09/0426 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10a für das Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße in Gladbeck-Butendorf. Gegenstand der Änderung ist die Neugestaltung eines Bereichs an der Ostseite der Horster Straße. Auf dem Gelände einer ehemaligen Tankstelle soll ein Ärztehaus mit einer Apotheke errichtet werden, um den baulichen Abschluss des dort bestehenden Einzelhandelsbereichs zu gewährleisten. Zudem ist vorgesehen, den derzeit zweigeteilten Geschäftsbereich eines Getränkemarktes im Bereich der Horster Straße/Legende Lukasstraße zu erweitern und zu einer Einheit zu verbinden.
Das Verfahren erfolgt als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch. Während die Flächen entlang der Horster Straße als Mischgebiet und die Bereiche an der Lukasstraße als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, orientieren sich die verbleibenden Flächen an den bestehenden Planungen. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange legte die RAG Deutsche Steinkohle AG dar, dass die Zuständigkeit für bergbauliche Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen bei der RAG AG und nicht bei der E.ON GmbH liegt. Die Verwaltung hat diesen Hinweis in der Offenlegungsfassung und der Begründung korrigiert. Die Anregungen des Kreises Recklinghausen wurden zurückgenommen. Der Entwurf sieht den Beschluss der Änderung als Satzung vor, wodurch der bisherige Bebauungsplan Nr. 10a aufgehoben wird.
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- 22Bebauungsplan Nr. 54a1, 1. Änderung Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 09/0431 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 54a1 im Gebiet des Aufschlämmungsgebiets Ellinghorst als Satzung entscheiden. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Konkret sollen Bordelle im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass eine Ansiedlung solcher Betriebe in Gewerbegebieten zu negativen städtebaulichen Auswirkungen führen könne. Durch den Ausschluss soll ein Absinken des Niveaus des Gewerbestandortes verhindert werden. Während in einigen bestehenden Bebauungsplänen ein solcher Ausschluss bereits textlich festgesetzt ist, sollen durch das vorliegende Verfahren weitere Gebiete einbezogen werden, um die Ansiedlung auf wenige, städtebaulich vertretbare Bereiche zu konzentrieren.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Anregung der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, die auf die Beteiligung der E.ON AG aufgrund eines Bergwerksfeldes im Plangebiet hinwies. Die Verwaltung gibt an, dass die entsprechende Beteiligung bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung erfolgt ist. Die Anregungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurden im Entwurf bereits berücksichtigt. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch.
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- 23Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 09/0439 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vorgelegt, um die städtischen Regelungen an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der geänderten Gewerbeordnung anzupassen. Hintergrund der Anpassung ist die rechtliche Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden mit einer Niederlassung im Inland und solchen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur vorübergehend in Deutschland tätig werden.
Die vorgeschlagene Änderung der Satzung umfasst wesentliche Anpassungen der Paragrafen 6 und 7. In Paragraph 6 wird das Verbot gewerblicher Tätigkeiten präzisiert. Neben dem Verbot des Warenverkaufs wird nun auch das Anbieten von Dienstleistungen untersagt. Zudem wird das Verbot der gewerblichen Erstellung und Verwertung von Aufnahmen um Film-, Ton- und Videoaufnahmen erweitert, während private Aufnahmen weiterhin zulässig bleiben.
In Paragraph 7 wird die Genehmigungspflicht für Gewerbetreibende mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik beibehalten. Für Dienstleister aus dem EU- und EWR-Raum, die nur vorübergehend tätig sind, wird hingegen eine Anzeigepflicht eingeführt. Diese müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Friedhofsverwaltung anzeigen und für ihre Mitarbeiter Erlaubnisscheine beantragen, die dem Personal auf Verlangen vorzuweisen sind. Die Regelungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben bestehen. Mit der Umsetzung der Änderung ist eine Mitteilung an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen verbunden.
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- 24Abfallentsorgungsgebühren 2010; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 09/0477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0477 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010 sowie der Neufassung der Tarifsatzung Abfall. Auf Grundlage des Wirtschaftsplans 2010 wurde der Gebührenbedarf für die Einrichtung „Abfallentsorgung“ ermittelt. Durch die Auflösung eines Gebührenausgleichspostens aus dem Jahr 2007 ergibt sich eine durchschnittliche Senkung der Abfallgebühren um 3,5 %. Ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 368.027,15 € soll im Jahr 2010 nicht eingesetzt werden, um die Gebührenstabilität im Jahr 2011 zu unterstützen.
Die Kalkulation basiert auf prognostizierten Mengen, unter anderem für Restabfall (20.085 t) und Bioabfall (3.800 t). Ein Anstieg der gebührenfreien Bioabfallbehälter auf 10.780 Einheiten wurde verzeichnet, was laut Verwaltung zu einem höheren Personal- und Maschineneinsatz führt. Die Gebührenberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für die von der Stadt bereitgestellten Restabfallbehälter in den Größen 60 bis 240 Liter eine Grundgebühr von 7,34 € festgesetzt wird. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2010 zur Kenntnis nimmt, billigt und die neue Tarifsatzung beschließt.
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- 25Straßenreinigungsgebühren 2010; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 09/0478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0478 befasst sich mit den Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2010 sowie der entsprechenden Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist der Wirtschaftsplan 2010 für den Zentralen Betriebshof, aus dem ein Gebührenbedarf in Höhe von 1.046.261 € hervorgeht. Ein Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 55.164 € soll dabei zur Stabilisierung der Gebühren verwendet werden.
Auf Basis dieser Kalkulation ist eine Senkung der Tarife für das Jahr 2010 um einen Bereich von etwa 0,75 % bis 8,00 % vorgesehen. Konkret reduziert sich die Gebühr für Straßenfahrbahnen um 0,02 € auf 2,70 € pro laufendem Frontmeter. Für bestimmte Bereiche der Innenstadt sinkt der Satz um 0,44 € auf 4,97 € pro laufendem Frontmeter.
Die geplante Satzungsänderung beinhaltet neben den neuen Gebührensätzen auch Anpassungen im Straßenverzeichnis, die auf neue Widmungen sowie redaktionelle Änderungen zurückzuführen sind. Der Rat wird gebeten, die Gebührenbedarfsrechnung und die Gebührensatzberechnung für 2010 zu billigen und den Entwurf zur Änderung der Satzung zu beschließen. Die zuständige Fachabteilung im Betriebsausschuss/ZBG hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|20091119140512|20091119140525|20091119140544|20091119140557
- 26Friedhofsgebühren 2010; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 09/0479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0479 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2010 sowie der damit verbundenen Änderung der Gebührensatzung. Auf Grundlage des Wirtschaftsplans 2010 für den Zentralen Betriebshof wurde der Gebührenbedarf für die Einrichtung Bestattungswesen ermittelt. Dieser beläuft sich vor Rücklagenentnahme auf 1.576.8angerschaft 858 Euro, was einem Anstieg von etwa 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Verwaltung sieht vor, die Anpassung der Tarife für Bestattungsfälle im Durchschnitt auf 1,5 Prozent zu begrenzen. Dies wird durch die Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage sowie die Prognose einer steigenden Inanspruchnahme der Friedhöfe ermöglicht. Der Anstieg der Gesamtkosten um 53.051 Euro resultiert aus moderaten Steigerungen bei verschiedenen Kostenarten, wobei der Materialaufwand, primär durch eine höhere Anzahl an Grabmalen für Gemeinschaftsgräber, die größte Veränderung aufweist.
Die Kalkulation basiert auf einer Annahme von 800 Bestattungen im Jahr 2010. Die erwartete höhere Anzahl an Bestattungen wirkt sich dämpfend auf die Tarife für die Grabbereitung sowie die Überlassung und Verlängerung von Nutzungsrechten aus. Im Gegensatz dazu ist aufgrund der Kostenverläufe eine stärkere Anhebung der Gebühren für die Einebnung von Grabstätten vorgesehen, um das Kostendeckungsgebot des Kommunalabgabengesetzes NRW zu erfüllen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis nehmen, billigen und die Änderung der Satzung beschließen.
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Hauptdokument|20091119141557|20091119141607|20091119141645|20091119141656|20091119141706
- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 28Mitteilungen des Bürgermeisters
- 29Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 30Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 31Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 32Wirtschaftsplan 2010nicht öffentlich
- 33Rückzahlung von Eigenkapital des ZBG an den städt. Haushaltnicht öffentlich
- 34Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 35Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich