Bebauungsplan Nr. 13b, 1. Änderung Gebiet: Beisenstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 13b im Gebiet Beisenstraße vor. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Industriegebiet. Konkret sollen Bordelle sowie Sexshops als Unterart des Einzelhandels im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeschlossen werden.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet eine Untersuchung der bestehenden gewerblichen Bebauungspläne. Dabei wurde festgestellt, dass in den meisten Gewerbegebieten die Ansiedlung von Bordellen bisher als allgemein zulässig eingestuft ist. Die Verwaltung führt an, dass eine solche Ansiedlung zu negativen städtebaulichen Auswirkungen führen kann, die der Sicherung der bestehenden oder angestrebten gewerblichen Nutzung entgegenstehen könnten.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt. Die Behörde hatte darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über verschiedenen Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern liegt, und empfahl die Beteiligung der betroffenen Eigentümer. Die Verwaltung bestätigt, dass die E.ON AG sowie die Mingas-Power GmbH im Rahmen der Behördenbeteiligung bzw. der öffentlichen Auslegung einbezogen wurden und keine neuen Erkenntnisse aus diesen Beteiligungen hervorgingen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan Nr. 13b, 1. Änderung, als Satzung zu verabschieden.
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