Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2008 nach 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0528 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2008 in das Jahr 2009. Im Rahmen der Abschlussarbeiten für das Jahr 2008 nach der Neuen Finanzkameralen (NFK) ist die Bildung von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO möglich. Da solche Übertragungen zu einer Ergebnisverschlechterung im Folgejahr führen können, ist gemäß § 43 GemHVO die Bildung einer Deckungsrücklage im Eigenkapital in Höhe der Übertragung vorzusehen.
Die Vorlage führt aus, dass im Rahmen der kameralen Zeit Haushaltsreste das abgelaufene Jahr belasteten. Es wird vorgeschlagen, Ermächtigungsübertragungen in folgenden Positionen durchzuführen: im Ergebnisplan in Höhe von 1.515.058,20 Euro, im investiven Finanzplan in Höhe von 12.412.479,17 Euro, für Rückstellungen in Höhe von 1.344.484,60 Euro sowie für Rückstellungen im konsumtiven Finanzplan in Höhe von 464.943,19 Euro.
Um die Handlungsfähigkeit der Dienststellen zu gewährleisten, wurde den Fachbereichen im Laufe des Jahres auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt, im Vorgriff auf die zu bildenden Übertragungen auf diese Mittel zurückzugreifen. Diese Vorgehensweise entspricht der Handhabung in den vorangegangenen Jahren. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die durchgeführten Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90212100531
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20091207152214
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Weitere Vorlagen: Rat
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