Zweite Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27.03.2007 - Verlegen des zweiten verkaufsoffenen Sonntages im Jahr 2010 vom ersten auf den zweiten Sonntag im Juni 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27. März 2007 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die zeitliche Verschiebung des zweiten verkaufsoffenen Sonntages für das Jahr 2010.
Nach der aktuellen Regelung dürfen Verkaufsstellen am ersten Sonntag im Juni jährlich in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Dieser Termin steht im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Gladbeck macht Appetit“. Die Verwaltung führt aus, dass für die Durchführung der Veranstaltung umfangreiche Aufbauarbeiten erforderlich sind, die am jeweils vorangegangenen Donnerstag stattfinden müssen. Da der Donnerstag vor dem ersten Juni-Sonntag im Jahr 2010 jedoch auf den Feiertag Fronleichnam fällt, sind öffentlich bemerkbare Arbeiten an diesem Tag untersagt. Eine organisatorische Vorverlegung der Aufbauarbeiten wird als nicht möglich beschrieben.
In Abstimmung mit der Veranstalterin, dem Einzelhandelsverband und der Werbegemeinschaft schlägt die Verwaltung vor, die Veranstaltung sowie den damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr 2010 auf den zweiten Sonntag im Juni zu verlegen. Hierzu soll die Verordnung um einen neuen Paragrafen ergänzt werden, der die Ausnahme für das Jahr 2010 festschreibt. Die Änderung der Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Weitere Vorlagen: Rat
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