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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr.10 a - 4. Änderung- Gebiet: Kiebitzheide-, Ulmenstraße - I. Beschlussfassung über Anregungen - II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

09/0426 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10a für das Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße in Gladbeck-Butendorf. Gegenstand der Änderung ist die Neugestaltung eines Bereichs an der Ostseite der Horster Straße. Auf dem Gelände einer ehemaligen Tankstelle soll ein Ärztehaus mit einer Apotheke errichtet werden, um den baulichen Abschluss des dort bestehenden Einzelhandelsbereichs zu gewährleisten. Zudem ist vorgesehen, den derzeit zweigeteilten Geschäftsbereich eines Getränkemarktes im Bereich der Horster Straße/Legende Lukasstraße zu erweitern und zu einer Einheit zu verbinden.

Das Verfahren erfolgt als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch. Während die Flächen entlang der Horster Straße als Mischgebiet und die Bereiche an der Lukasstraße als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, orientieren sich die verbleibenden Flächen an den bestehenden Planungen. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange legte die RAG Deutsche Steinkohle AG dar, dass die Zuständigkeit für bergbauliche Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen bei der RAG AG und nicht bei der E.ON GmbH liegt. Die Verwaltung hat diesen Hinweis in der Offenlegungsfassung und der Begründung korrigiert. Die Anregungen des Kreises Recklinghausen wurden zurückgenommen. Der Entwurf sieht den Beschluss der Änderung als Satzung vor, wodurch der bisherige Bebauungsplan Nr. 10a aufgehoben wird.

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