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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofssatzung

09/0439 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vorgelegt, um die städtischen Regelungen an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der geänderten Gewerbeordnung anzupassen. Hintergrund der Anpassung ist die rechtliche Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden mit einer Niederlassung im Inland und solchen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur vorübergehend in Deutschland tätig werden.

Die vorgeschlagene Änderung der Satzung umfasst wesentliche Anpassungen der Paragrafen 6 und 7. In Paragraph 6 wird das Verbot gewerblicher Tätigkeiten präzisiert. Neben dem Verbot des Warenverkaufs wird nun auch das Anbieten von Dienstleistungen untersagt. Zudem wird das Verbot der gewerblichen Erstellung und Verwertung von Aufnahmen um Film-, Ton- und Videoaufnahmen erweitert, während private Aufnahmen weiterhin zulässig bleiben.

In Paragraph 7 wird die Genehmigungspflicht für Gewerbetreibende mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik beibehalten. Für Dienstleister aus dem EU- und EWR-Raum, die nur vorübergehend tätig sind, wird hingegen eine Anzeigepflicht eingeführt. Diese müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Friedhofsverwaltung anzeigen und für ihre Mitarbeiter Erlaubnisscheine beantragen, die dem Personal auf Verlangen vorzuweisen sind. Die Regelungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben bestehen. Mit der Umsetzung der Änderung ist eine Mitteilung an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen verbunden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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