Bebauungsplan Nr. 40a, 1. Änderung Gebiet: Haldenstraße - I. Beschlussfassung über Anregungen - II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 40a, 1. Änderung, im Gebiet Haldenstraße vor. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung von Gewerbebetrieben im Stadtgebiet. Im Rahmen des Verfahrens soll die Ansiedlung von Bordellen im gesamten Geltungsbereich des Gewerbegebiets ausgeschlossen werden. Zudem ist vorgesehen, Sexshops im gesamten Mischgebiet auszuschließen.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Änderung einer im Nordwesten des Plangebietes gelegenen Gemeinbedarfsfläche. Die ursprüngliche Zweckbestimmung als Fläche für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen soll zugunsten einer Festsetzung als Mischgebiet aufgehoben werden, um eine neue gewerbliche Nutzung der vorhandenen Halle zu ermöglichen.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Im Rahmen der Behördenbeteiligung regte die Bezirksregierung Arnsberg an, die Eigentümerin der Bergwerksfelder der E.ON AG einzubeziehen. Die Verwaltung gibt an, dass die Beteiligung des Unternehmens bereits im Verfahren erfolgt ist und die Anregung somit berücksichtigt wurde. Während der öffentlichen Auslegung des Plans wurden keine Einwendungen erhoben.
Der Entwurf sieht vor, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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