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Beschlussvorlage

Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Gladbeck

09/0523 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Frauenförderplans vor. Grundlage hierfür ist das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die regelmäßige Erstellung eines solchen Plans in dreijährigen Intervallen vorschreibt. Die vorliegende Vorlage umfasst neben dem Entwurf für den neuen Plan auch einen Bericht über die Personalentwicklung und die bereits umgesetzten Maßnahmen des vorangegangenen Zeitraums.

Der Bericht dokumentiert die Erreichung der im Jahr 2006 gesetzten Ziele. So konnte unter anderem im Bereich der hauptamtlichen Feuerwehr eine Frau eingestellt werden. Auch im gewerblich-technischen Bereich sowie bei der Besetzung von Fach- und Führungspositionen, etwa in der Leitung der Zentralen Dienste oder der Bauordnung, wurden die angestrebten Quoten realisiert. Die Verwaltung führt die Frauenförderung als Bestandteil des Gender-Mainstreamings in die Personal- und Organisationsentwicklung fort.

Mit der neuen Fortschreibung werden die Ziele und Maßnahmen für die kommenden drei Jahre definiert, wobei der Fokus auf mittel- und langfristigen Wirkungen liegt. Bei der Erstellung des Berichts wurden die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat einbezogen. Für die Umsetzung des Plans können in Teilbereichen, beispielsweise bei Fortbildungen, zusätzliche Kosten entstehen, die laut Verwaltung im haushaltswirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben sollen. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den fortgeschriebenen Plan zu beschließen.

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