Bebauungsplan Nr. 54a1, 1. Änderung Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 54a1 im Gebiet des Aufschlämmungsgebiets Ellinghorst als Satzung entscheiden. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Konkret sollen Bordelle im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass eine Ansiedlung solcher Betriebe in Gewerbegebieten zu negativen städtebaulichen Auswirkungen führen könne. Durch den Ausschluss soll ein Absinken des Niveaus des Gewerbestandortes verhindert werden. Während in einigen bestehenden Bebauungsplänen ein solcher Ausschluss bereits textlich festgesetzt ist, sollen durch das vorliegende Verfahren weitere Gebiete einbezogen werden, um die Ansiedlung auf wenige, städtebaulich vertretbare Bereiche zu konzentrieren.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Anregung der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, die auf die Beteiligung der E.ON AG aufgrund eines Bergwerksfeldes im Plangebiet hinwies. Die Verwaltung gibt an, dass die entsprechende Beteiligung bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung erfolgt ist. Die Anregungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurden im Entwurf bereits berücksichtigt. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch.
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