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Beschlussvorlage

Besetzung von Schulleitungsstellen

09/0484 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0484 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Regelung der Vertretung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen. Grundlage für das Verfahren ist § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Schulleitung durch die jeweilige Schulkonferenz gewählt wird. In diesem Prozess ist der Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz durch ein stimmberechtigtes Mitglied sowie durch bis zu drei weitere beratende Teilnehmende vertreten.

Der Schulausschuss hat bereits in einer Sitzung im März 2007 die Entscheidung vorbereitet, die Frage der Vertretung nicht für jeden Einzelfall separat zu behandeln, sondern eine generelle Regelung zu treffen. Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Zuständigkeit für die Bestimmung dieser Vertretungen beim Rat.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die Personen festlegt, die als Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleitungen fungieren sollen. Dies umfasst die Benennung eines Mitglieds mit Stimmrecht, einer stellvertretenden Vertretung sowie der Mitglieder ohne Stimmrecht. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Schulausschusses wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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