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Beschlussvorlage

Realsteuerhebesätze 2010

09/0459 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0459 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 in der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Gemeinden die Festlegung der Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse übertragen.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer durch eine Steuerhebesatzsatzung noch vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres festzulegen. Dieses Vorgehen folgt der Verfahrensweise der vorangegangenen Jahre. Ziel der Maßnahme ist es, eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuerveranlagungen ab dem Beginn des Jahres 2010 sicherzustellen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Hebesätze unabhängig von den laufenden Etatberatungen und etwaigen daraus resultierenden Notwendigkeiten bereits zu Beginn des neuen Haushaltsjahres feststehen.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2010 zu verabschieden. Mit der Annahme der Satzung wird die rechtliche Basis für die Erhebung der Realsteuern im kommenden Jahr geschaffen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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