Bebauungsplan Nr. 12, 1. Änderung Gebiet: Gewerbepark Schanzenhof hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 für das Gebiet Gewerbepark Schanzenhof vorgelegt. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Stadtgebiet. Konkret soll im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans der Betrieb von Bordellen sowie die Ansiedlung von Sexshops als Unterart des Einzelhandels ausgeschlossen werden.
Hintergrund der Vorlage ist eine Untersuchung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bordellbetrieben in bestehenden gewerblichen Bebauungsplänen. Während in einigen Gebieten ein Ausschluss bereits textlich festgesetzt ist, sind solche Betriebe in anderen Gewerbegebieten bisher als allgemeine Gewerbebetriebe zulässig. Die Verwaltung führt an, dass eine Ansiedlung solcher Betriebe zu negativen städtebaulichen Auswirkungen auf das Niveau des Gewerbestandortes führen kann. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung regte die Bezirksregierung Arnsberg an, die Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Scholven 1“ zu beteiligen. Die Verwaltung gibt an, dass die E.ON AG bereits im Rahmen des Verfahrens beteiligt wurde und keine neuen Erkenntnisse aus dieser Beteiligung hervorgingen. Der Rat wird gebeten, der Begründung der Änderung zuzustimmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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