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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2010; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

09/0477 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0477 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010 sowie der Neufassung der Tarifsatzung Abfall. Auf Grundlage des Wirtschaftsplans 2010 wurde der Gebührenbedarf für die Einrichtung „Abfallentsorgung“ ermittelt. Durch die Auflösung eines Gebührenausgleichspostens aus dem Jahr 2007 ergibt sich eine durchschnittliche Senkung der Abfallgebühren um 3,5 %. Ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 368.027,15 € soll im Jahr 2010 nicht eingesetzt werden, um die Gebührenstabilität im Jahr 2011 zu unterstützen.

Die Kalkulation basiert auf prognostizierten Mengen, unter anderem für Restabfall (20.085 t) und Bioabfall (3.800 t). Ein Anstieg der gebührenfreien Bioabfallbehälter auf 10.780 Einheiten wurde verzeichnet, was laut Verwaltung zu einem höheren Personal- und Maschineneinsatz führt. Die Gebührenberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für die von der Stadt bereitgestellten Restabfallbehälter in den Größen 60 bis 240 Liter eine Grundgebühr von 7,34 € festgesetzt wird. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2010 zur Kenntnis nimmt, billigt und die neue Tarifsatzung beschließt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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