Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0520 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen im Haushaltsjahr 2009. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen sowie der unerheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 2 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Aufstellung erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der genannten Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für den 14. Dezember 2009 und die Sitzung des Rates für den 17. Dezember 2009 angesetzt war. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92611100523
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20091207152855
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- Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Gladbeck 26.11.2009
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