Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0529 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen in Gladbeck vom 30. August 2009. Dies umfasst sowohl die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters als auch die Wahl der Vertretung der Stadt Gladbeck, einschließlich der Nachwahl im Wahlbezirk 05.
Der Wahlausschuss hatte die Ergebnisse der genannten Wahlen bereits in seiner Sitzung am 8. September 2009 festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse erfolgte am 10. September 2009 im Amtsblatt. Die gesetzlich vorgesehene Einspruchsfrist, die für Wahlberechtigte, die Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde galt, endete am 10. Oktober 2009.
Im Rahmen der Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss in dessen Sitzung vom 3. Dezember 2009 wurden keine Einsprüche gegen die Wahlen registriert. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen oder der Wahlhandlung festgestellt.
Auf Basis dieser Prüfung empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sowie die Wahl der Vertretung inklusive der Nachwahl im Wahlbezirk 05 für gültig zu erklären. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die Bestätigung der Wahlen gemäß den gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes NRW vor. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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