Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Änderung einer Ausschussbesetzung - DKP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 05/0351 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Sportausschuss beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Niederlegung der Tätigkeit als beratendes Mitglied durch eine Ratsangehörige im Juni 2005.
Die Fraktion bittet darum, ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für eine solche Benennung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die rechtliche Grundlage für die Neubesetzung bildet § 58 Absatz 1 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Benennung der Person zum beratenden Mitglied im Sportausschuss gemäß der genannten gesetzlichen Bestimmung vorzunehmen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 6Änderung von Ausschussbesetzungen CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 05/0402 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 05/0402 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Mandatsniederlegungen sowie personelle Veränderungen in den Gremien. Nachdem ein Ratsmitglied sein Mandat niedergelegt hat, tritt ein Nachfolger in den Rat ein, was Anpassungen in mehreren Ausschüssen erforderlich macht.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass das neue Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie in den Sportausschuss gewählt wird. Zudem soll dieses Mitglied als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kulturausschuss fungieren. Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss berufen werden.
Für den Sportausschuss wird zudem eine sachkundige Bürgerin als ordentliches Mitglied vorgeschlagen, um den Ausstieg eines bisherigen sachkundigen Bürgers zu ersetzen. Im Jugendhilfeausschuss sollen aufgrund von personellen Veränderungen ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied sowie eine Ratsfrau als stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Die Neubesetzungen im Jugendhilfeausschuss erfolgen dabei unter Berücksichtigung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht verzeichnet.
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- 7Änderungen von Ausschussbesetzungen hier: Berufung eines SchulausschussmitgliedesZur Vorlage · 05/0434 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0434 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit einer Änderung der Besetzung des Schulausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Das bisherige Mitglied vertrat die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule im Schulausschuss.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulverwaltungsgesetzes sowie der kommunalen Verfassungsgesetze können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. Da das bisherige Mitglied das Gremium vorzeitig verlassen hat, sieht die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Das Kollegium der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule hat für die Nachbesetzung einen Oberstudienrat vorgeschlagen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Berufung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher die Berufung des Oberstudienrats zum ordentlichen beratenden Mitglied des Schulausschusses vor. Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 8Änderung von Ausschussbesetzungen Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 05/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0439 Änderungen der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage sind die Mandat niederlegungen zweier Ratsmitglieder im Umweltausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss.
Für den Umweltausschuss wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachzubesetzen, wodurch sich die Anzahl der ordentlichen Mitglieder von zehn auf elf erhöht und die Anzahl der sachkundigen Bürger von drei auf zwei reduziert. Ein weiteres Ratsmitglied soll als stellvertretendes ordentliches Mitglied in den Ausschuss berufen werden, um die Position eines Ratsmitglieds zu übernehmen, das ebenfalls aus dem Gremium ausscheidet.
Im Jugendhilfeausschuss wird die Benennung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds beantragt. Die entsprechende Ratsmitgliedschaft soll durch eine sachkundige Bürgerin besetzt werden, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Benennung gemäß der Satzung des Jugendamtes erfüllt.
Der Beschlussentwurf sieht die Neufestsetzung der Zusammensetzung des Umwelt-/Werksausschusses sowie die entsprechenden Wahlen und Benennungen vor. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 9Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hier: Wahl eines stellv. VerwaltungsratsmitgliedesZur Vorlage · 05/0410 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0410 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Schreiben vom 20. September 2005, mit dem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied seine Funktion im Verwaltungsrat niedergelegt hat.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes für die Sparkassen sowie die Girozentrale und Sparkassen- und Giroverbände ist im Falle eines Ausscheidens vor Ablauf der Wahlzeit durch die Vertretung des Gewährträgers ein Nachfolger zu wählen. Die CDU-Fraktion hat für diese Position ein Ratsmitglied als Nachfolger vorgeschlagen.
Die Durchführung der Wahl unterliegt den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Der Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Für den Wahlvorgang ist eine offene Abstimmung vorgesehen, wobei die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte in einer engeren Wahl zwischen den beiden Stimmenstärksten keine absolute Mehrheit erreicht werden, entscheidet im Falle einer Stimmengleichheit das Los. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalbesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 10Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH hier: Wahl eines AufsichtsratsmitgliedesZur Vorlage · 05/0408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0408 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Aufsichtsrat, welches sein Amt zum 20. September 2005 niedergelegt hat.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass die Ratsmitglieder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eine Nachfolge für die verbleibende Amtszeit wählen. Die CDU-Fraktion hat für die Nachbesetzung ein Ratsmitglied vorgeschlagen.
Die Wahl soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch eine offene Abstimmung erfolgen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten gewählten Personen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Neubesetzung des Aufsichtsratsmitglieds keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Der Entwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds als neues Mitglied des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH vor.
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- 11Emschergenossenschaft; Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2005 - 2010Zur Vorlage · 05/0364 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0364 befasst sich mit der Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2005 bis 2010. Da die Stadt Gladbeck Mitglied der Emschergenossenschaft ist, nimmt sie ihre Mitwirkungsrechte durch die Entsendung von Delegierten wahr.
Aufgrund der geleisteten Jahresumlagen in den Jahren 2002 bis 2004 ist die Stadt Gladbeck berechtigt, drei Delegierte in die Genossenschaftsversammlung zu entsenden. Die Satzung der Emschergenossenschaft legt hierfür die Voraussetzungen fest, unter anderem die berufliche Tätigkeit oder die Zugehörigkeit zu den Organen des Mitglieds. Zudem ist festgelegt, dass Vertreter der Verwaltung nicht die Anzahl der Mitglieder der kommunalen Vertretung überschreiten dürfen und dass die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben.
Im Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Stadtbaurat als Vertreter des Bürgermeisters für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die weiteren zwei zu besetzenden Delegiertenposten sind in der Vorlage noch nicht konkret benannt. Die Bestellung der Vertreter erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die Stadt Gladbeck ergeben sich aus dieser Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 12Nachtrag zum Stellenplan 2005Zur Vorlage · 05/0425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0425 des Organisations- und Personalamtes betrifft einen Nachtrag zum Stellenplan 2005 der Stadt Gladbeck im Zusammenhang mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Recklinghausen. Die ARGE wurde auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis Recklinghausen und den Agenturen für Arbeit Recklinghausen und Gelsenkirchen zum 01.01.2005 eingerichtet. Die Bezirksstelle Gladbeck nimmt seit dem 01.07.2005 die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II wahr und umfasst insgesamt 84 Beschäftigte, wobei die Stadt Gladbeck 20,5 Planstellen mit 21 Mitarbeitenden einbringt.
Aufgrund des geänderten Aufgabenzuschnitts innerhalb der Bezirksstelle ist eine neue Stellenbewertung erfolgt. Die Vorlage sieht die Umwandlung von Stellen in den Bereichen Leitung, Teamleitung und Fallmanagement vor, um den qualifizierten Tätigkeiten gerecht zu werden. Dabei werden die Besoldungs- und Entgeltgruppen entsprechend angepasst, wobei die neue Tarifstruktur des TVöD berücksichtigt wurde. Die Umwandlung der Bezirksleiterstelle soll durch eine interne Stellenverlegung erfolgen.
Die durch die Stellenumwandlungen entstehenden jährlichen Mehrkosten für den Personaleinsatz in Höhe von etwa 120.000 Euro werden gemäß dem Personalgestellungsvertrag von der ARGE getragen. Der Personalrat wurde im Rahmen der Mitbestimmung angehört und hat keine Änderungsvorschläge eingereicht. Der Entwurf sieht die Beschlussfassung über die in der Anlage aufgeführten Stellenumwandlungen vor.
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- 13Vorlage des Jahresabschlusses 2004 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 05/0422 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0422 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2004 sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 653,96 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresüberschuss für das betreffende Geschäftsjahr beläuft sich auf 2.250.228,07 Euro. Nach Vorwegzuführung von Mitteln in die Sicherheitsrücklage und die freie Rücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von 956.058,15 Euro. Der Verwaltungsrat schlägt vor, einen Teilbetrag in Höhe von 337.534,21 Euro gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen.
Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragsteuer von 10 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 301.924,35 Euro. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrages an den Gewährträger ist im Entwurf vorgesehen.
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- 14Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Sandstraße von Hegestraße bis SchultenstraßeZur Vorlage · 05/0403 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck betrifft die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Geh- und Radwege in der Sandstraße im Bereich zwischen der Hegestraße und der Schultenstraße. Die baulichen Maßnahmen, die den Ausbau der Wegeführung umfassten, wurden im Zeitraum von Juli 2000 bis Februar 2001 durchgeführt und im Mai 2001 nach der Schlussabnahme abgeschlossen.
Da die Sandstraße als Hauptverkehrsstraße einzustufen ist, sieht die bestehende Beitragssatzung von 1987 reguläre Anteile für Gehwege von 50 % und Radwege von 10 % vor. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass eine Anwendung dieser Standardwerte im vorliegenden Fall zu einer ungleichmäßigen Verteilung führen würde. Grund hierfür ist eine atypische Erschließungssituation: Etwa 40 % der Frontlänge der ausgebauten Wege werden von Grundstücken gesäumt, die aufgrund ihrer Widmung als Grün-, Wald- oder Wasserwirtschaftsflächen nicht als beitragspflichtig gelten.
Um zu verhindern, dass die verbleibenden 21 beitragspflichtigen Grundstücke die Kosten allein tragen müssen, wird die Erlassung einer Einzelfallssatzung beantragt. Diese sieht eine Reduzierung der Anliegeranteile vor, sodass für Gehwege 30 % und für Radwege 6 % des Aufwandes zu tragen sind. Dies entspricht einem Gesamtergebnis von 57.952,08 Euro und einem Verteilungsfaktor von 1,71 Euro pro Berechnungseinheit. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden, um die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge zu gewährleisten.
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- 15Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.63000.000.932100 - Grunderwerb Gewerbegebiet Hegestraße -Zur Vorlage · 05/0319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0319 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung von Mitteln für den Grunderwerb im Gewerbegebiet Hegestraße.
Nach der Begründung wurde der Stadt Gladbeck ein Kaufangebot über 50.000 Euro für Grundstücke im Bereich der Hegestraße/westlich der A 31 unterbreitet. Da für diesen Zweck im Haushalt 2005 keine Mittel vorgesehen waren und keine Restmittel aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich. Die Annahme des Angebots dient dem reibungslosen Weiterbau der Erschließungsflächen und soll eine Erhöhung der Baukosten verhindern. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit konnte die Entscheidung nicht bis zur regulären Sitzungsperiode im Oktober 2005 abgewartet werden.
Der Entwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 11. Juli 2005 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, förmlich zu genehmigen. Die Haushaltsstelle für den Grunderwerb im Gewerbegebiet Hegestraße soll um 50.000 Euro erhöht werden. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für die Landeszuweisung zum Jugend- und Bürgertreff Schachtstraße in gleicher Höhe.
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- 16Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 2 - gem. §§ 81 und 82 GO NW für 2005Zur Vorlage · 05/0416 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 05/0416 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 2“ geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat die Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die zuständige Fachabteilung für die inhaltliche Aufbereitung der Finanzdaten verantwortlich ist. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Oktober 2005 sowie des Rates am 20. Oktober 2005 vorgesehen.
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- 17Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 05/0442 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0442 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß den §§ 81 und 82 der Gemeindeordnung NRW.
Nach den in der Vorlage enthaltenen Zusammenstellungen belaufen sich die überplanmäßigen Ausgaben auf insgesamt 962.128 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 890.128 Euro gemäß Liste 1 und 72.000 Euro gemäß Liste 2 zusammen. Zusätzlich wird die Zustimmung zu Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 280.000 Euro beantragt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt laut Beschlussentwurf auf Basis der beigefügten Aufstellungen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Finanzierung der Spielraumleitplanung. Für die Haushaltsstelle 2.58200.000.956000 sind Verkaufserlöse in Höhe von 80.000 Euro vorgesehen, die aus der Haushaltsstelle 2.88000.000.340600 stammen. Der Beschluss sieht vor, dass diese Erlöse vorerst durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage Alten- und Pflegeheime ersetzt werden. Die entsprechenden Veräußerungserlöse sollen der Sonderrücklage zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugeführt werden. Die Vorlage verweist ergänzend auf die Vorlage Nr. 05/0417 vom 21. September 2005.
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- 18StraßenbenennungZur Vorlage · 05/0432 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0432 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer neuen Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 120. Dieses Gebiet umfasst das Gewerbegebiet nördlich der Hegestraße und westlich der A 31. Aufgrund der geplanten Erschließung ist eine offizielle Straßenbenennung erforderlich.
In Abstimmung mit dem Stadthistoriker sowie dem Verein für Orts- und Heimatkunde wird vorgeschlagen, die Straße unter dem Namen „In der Düpte“ zu führen. Die Begründung für diesen Namen beruht auf der historischen Verwendung des Begriffs. Der Name Düpte ist bereits in der ersten Karte von Gladbeck aus dem Jahr 1823 dokumentiert und wird weiterhin in der deutschen Grundkarte als Landschafts- und Flurname geführt. Die Bedeutung des Wortes bezieht sich auf sumpfiges Gelände oder eine Niederung, wobei die geografische Lage dieser historischen Niederung mit dem zukünftigen Gewerbegebiet übereinstimmt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Benennung der Straße als „In der Düpte“ beschließt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Ein entsprechender Plan des betreffenden Bereichs liegt der Vorlage bei.
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- 19StraßenbenennungZur Vorlage · 05/0443 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0443 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 – Schultendorf. Da im Rahmen dieses Bebauungsplanes eine neue Straße entsteht, ist eine entsprechende Benennung erforderlich.
In Abstimmung mit dem Stadthistoriker wird vorgeschlagen, die neue Straße als „Josef-Franke-Weg“ zu bezeichnen. Die Begründung für diesen Vorschlag liegt in der architektonischen Bedeutung der genannten Person. Der Architekt entwarf unter anderem die Christus-König-Kirche in Schultendorf sowie die Pfarrkirche St. Josef in Gladbeck. Durch sein umfangreiches architektonisches Schaffen ist die Person sowohl regional als auch in überregionalen Fachkreisen bekannt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Benennung der Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 als „Josef-Franke-Weg“ beschließt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ein entsprechender Plan des betreffenden Bereichs liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 20Bauprojekt Feuerwehrgerätehaus BrauckZur Vorlage · 05/0431 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung zum Bauprojekt Feuerwehrgerätehaus Brauck sieht die Zustimmung zu den aktuellen Entwurfsplänen sowie die Aufhebung eines Sperrvermerks vor. Für das Bauvorhaben sind im Haushalt insgesamt 850.000 Euro vorgesehen, wobei 400.000 Euro für das Jahr 2005 und 450.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2006 veranschlagt sind.
Die Veranschlagung war zuvor mit einem Sperrvermerk zugunsten des Haupt- und Finanzausschusses versehen, um die Kostengrößenordnung zu überprüfen und zu senken. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung die ursprünglichen Planungsvorstellungen hinsichtlich des Raumprogramms und der Bauausführung angepasst. Zu den Änderungen gehören unter anderem der Verzicht auf ein Obergeschoss, die Reduzierung auf einen Schulungsraum sowie eine Einschränkung des Standards.
Nach der Kostenberechnung des Hochbauamts beläuft sich die Brutto-Bausumme auf 828.000 Euro, was die Einbeziehung eines DIN-gemäßen Anteils von 10 Prozent für Unvorhergesehenes einschließt. Der Entwicklungsprozess und das vorliegende Ergebnis wurden bereits in zwei Fachbesprechungen den Vertretungen der Fraktionen vorgestellt. Der Beschlussentwurf sieht nun die formale Zustimmung zu den Entwurfsplänen und die Aufhebung des Sperrvermerks bei der entsprechenden Haushaltsstelle vor.
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- 21Aufhebung des Sperrvermerks bei Haushaltsstelle 1.47000.000.718300 - Förderung der Frauenberatungsstelle -Zur Vorlage · 05/0401 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0401 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Aufhebung des Sperrvermerks für die Haushaltsstelle 1.47000.000.718300, welche die Förderung der Frauenberatungsstelle umfasst. Der aktuelle Haushaltsplan sieht für diese Stelle vor, dass die Mittel erst nach einer Vorberatung durch den Sozialausschuss und einer anschließenden Freigabe durch den Haupt- und Finanzausschuss genutzt werden können.
In seiner Sitzung am 13. September 2005 hat der Sozialausschuss einstimmig beschlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss die Aufhebung dieses Sperrvermerks zu empfehlen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Sperrung der genannten Haushaltsstelle aufgehoben wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind jährliche Ausgaben in Höhe von 22.860,00 Euro vorgesehen. Dieser Betrag umfasst Personalkosten sowie Unterhaltungs- und Betriebskosten. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen laut der Vorlage zur Verfügung. Die Vorlage wurde durch den Beigeordneten/Stadtkämmerer zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Oktober 2005 vorgelegt.
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- 22Gladbecker Bündnis für Familien - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 05/0419 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0419 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus dem Fonds „Familie, Kinder, Jugend, Schule“. Dieser Fonds wurde im Etat 2005 mit einem Gesamtvolumen von 615.000 € eingerichtet. Basierend auf einer Empfehlung eines interfraktionellen Arbeitskreises wurden bereits Mittel für verschiedene Schwerpunkte wie Schulrenovierungen, das Gladbecker Bündnis für Familie sowie die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit sowie für Integrationsprojekte festgesetzt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung Projekte zur Förderung der Sprachkompetenz im Elementarbereich, ein Beteiligungsmodell für den Jugendrat sowie eine Auftaktveranstaltung beraten. Zudem wurde die Umsetzung eines Projekts zum Einsatz von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern in Grundschulen mit einem hohen Anteil an Kindern aus Migrantenfamilien in den zweiten Schuljahrgängen thematisiert.
Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss nun die Freigabe von insgesamt 51.127 € aus dem genannten Fonds. Diese Summe setzt sich aus den bereits genannten Einzelprojekten im Bereich Sprachförderung, Jugendrat und Auftaktveranstaltung sowie den Mitteln für die Integrationshelfer in Grundschulen zusammen. Die finanzielle Belastung erfolgt als einmalige Ausgabe im Haushalt.
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- 23Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion -Städtische Beteiligung an Versorgungsunternehmen hier: Maßnahmen gegen weitere Belastungen der BürgerZur Vorlage · 05/0388 · Beschlussvorlage
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Die DKP-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 05/0388 beantragt, den Punkt „Städtische Beteiligung an Versorgungsunternehmen – Maßnahmen gegen weitere Belastungen der Bürger“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Oktober 2005 zu setzen.
Der Antrag bezieht sich auf die Rolle der Stadt Gladbeck als Anteilseignerin an verschiedenen Versorgungsunternehmen. Die Ratsfraktion führt aus, dass die Privatisierung ehemals in städtischer oder staatlicher Hand befindlicher Unternehmen mit der Erwartung erfolgte, Vorteile für die Bürger zu generieren. Angesichts bundesweiter Preissteigerungen bei Versorgungsleistungen wird die Befürchtung geäußert, dass die Mehrheitsaktionäre ihre Marktstellung für Preiserhöhungen nutzen.
Die Ratsfraktion fordert eine Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Spielräume, um auf die Versorgungsunternehmen einzuwirken und den Gebührenanstieg zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, in der Ausschusssitzung darzustellen, welche bestehenden Bemühungen der Stadt Gladbeck zur Bremsung des Gebührenanstiegs existieren und ob weitere Maßnahmen beabsichtigt sind. Zudem wird die Möglichkeit einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Frage thematisiert, ob die Privatisierung des Versorgungssektors die Belange der Bürger beeinträchtigt und ob eine Umkehr dieser Entwicklung angestrebt werden sollte.
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- 24Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse hier: Antrag der SPD- Ratsfraktion - Umsetzung der Spielraumleitplanung -Zur Vorlage · 05/0433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Oktober 2005 den Antrag gestellt, das Thema „Umsetzung der Spielraumleitplanung“ auf die Tagesordnung zu setzen. Ziel der für die Jahre 2004 bis 2010 beschlossenen Leitplanung ist es, trotz der Haushaltslage kurz- und mittelfristig nicht-kommerzielle Spiel- und Freizeitangebote in den verschiedenen Stadtteilen bereitzustellen. Dies soll durch die Zentralisierung von Geräten auf Ortsteilspielplätzen sowie die Umgestaltung von Spielplätzen zu Naturspielräumen erfolgen.
Der Antrag bezieht sich zudem auf einen einstimmigen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 20. September 2005. Dieser sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Spielraumleitplanung fortsetzt. Dabei sollen Grundstücksverkäufe zur Finanzierung genutzt werden, um die Erlöse kurzfristig in die Verbesserung der Spielplätze zu investieren. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, nach Möglichkeiten für eine Zwischenfinanzierung zu suchen. Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung im Rahmen des Antrags um einen Bericht über bestehende Optionen zur Zwischenfinanzierung und behält sich vor, die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel zu beantragen.
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- 25Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Kosteneinsparung beim Verwaltungsneubau -Zur Vorlage · 05/0435 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Oktober 2005 einen Antrag gestellt, der die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema Kosteneinsparungen beim Verwaltungsneubau zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, diesen Punkt sowohl im öffentlichen als auch, vorbehaltlich der Notwendigkeit, im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.
Der Antrag bezieht sich auf die Dimensionierung des geplanten Verwaltungsneubaus. Laut der Begründung der Ratsfraktion hat sich die geplante Bruttogeschossfläche von ursprünglich 9.000 Quadratmetern auf 12.000 Quadratmeter erhöht. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Flächenplanung über den tatsächlichen Verwaltungsbedarf hinausgeht, was zu höheren Baukosten sowie langfristig zu gesteigerten Heizkosten führen könne. Es wird gefordert, die Gründe für diese Flächenvergrößerung gegenüber den Ausschüssen, dem Rat und der Öffentlichkeit darzulegen.
Hinsichtlich bestehender Verträge führt die Ratsfraktion an, dass eine Anpassung der Baupläne durch Kündigung und Zahlung von Schadensersatz wirtschaftlich sein könne, sofern die Einsparungen die Entschädigungsforderungen übersteigen. Die Fraktion sieht in der Möglichkeit zur Kostensenkung eine Verpflichtung gegenüber der Stadtgemeinschaft. Die Aufnahme in den öffentlichen Teil der Sitzung wird damit begründet, dass die Information der Bürger über die Verwendung von Steuergeldern und die zukünftige Verwaltung der Stadt von öffentlichem Interesse sei.
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- 26Beschlusscontrolling/Beschlussliste 1. Halbjahr 2005Zur Vorlage · 05/0411 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0411 des Bürgermeisterbüros dient der Vorlage der Beschlussliste des Haupt- und Finanzausschusses für das erste Halbjahr 2005. Die Vorlage basiert auf einer Regelung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Gemäß einer Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Jahr 1997 ist eine stichwortartige Beschlusskontrolle für den Rat sowie für alle Fachausschüsse zweimal jährlich als Bestandteil des Berichtswesens vorzulegen.
Die entsprechende Liste der Beschlüsse aus dem ersten Halbjahr 2005 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2005 im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen wird.
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- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 28Mitteilungen des Bürgermeisters
- 29Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 30Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 31Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 32Neubau eines Verwaltungsgebäudes - Sachstandsbericht -nicht öffentlich
- 33Personalangelegenheitennicht öffentlich
- 34Erlass von öffentlich-rechtlichen Forderungen; hier: Nachweisung gemäß Ratsbeschluss vom 31. 01. 2002nicht öffentlich
- 35Beschlusscontrolling/Beschlussliste 1. Halbjahr 2005nicht öffentlich
- 36Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 37Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich