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Beschlussvorlage

Straßenbenennung

05/0443

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0443 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 – Schultendorf. Da im Rahmen dieses Bebauungsplanes eine neue Straße entsteht, ist eine entsprechende Benennung erforderlich.

In Abstimmung mit dem Stadthistoriker wird vorgeschlagen, die neue Straße als „Josef-Franke-Weg“ zu bezeichnen. Die Begründung für diesen Vorschlag liegt in der architektonischen Bedeutung der genannten Person. Der Architekt entwarf unter anderem die Christus-König-Kirche in Schultendorf sowie die Pfarrkirche St. Josef in Gladbeck. Durch sein umfangreiches architektonisches Schaffen ist die Person sowohl regional als auch in überregionalen Fachkreisen bekannt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Benennung der Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 als „Josef-Franke-Weg“ beschließt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ein entsprechender Plan des betreffenden Bereichs liegt der Vorlage als Anlage bei.

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