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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 27.10.2016
- 4Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften des RatesZur Vorlage · 16/0434 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0434 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht eine Änderung in der personellen Besetzung der Schriftführung für die Ratssitzungen der Stadt Gladbeck vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf beantragt, die bisherige Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften aufzuheben. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, eine neue stellvertretende Schriftführerin für die Protokollierung der Ratssitzungen zu bestellen. Die bestehende Bestellung der Schriftführerin soll hiervon unberührt bleiben.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Neuregelung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Der Entwurf legt fest, dass die bisherige stellvertretende Schriftführerin aus ihrem Amt entlassen wird und eine neue Person mit der Aufgabe der stellvertretenden Schriftführung betraut wird.
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- 5.aÄnderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 16/0436 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse im Gladbecker Rat beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremienwesen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die personelle Zusammensetzung in mehreren Ausschüssen anzupassen. Im Haupt- und Finanzausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied sowie ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Im Rechnungsprüfungsausschuss wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Für den Umweltausschuss ist die Ernennung eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied und eines weiteren Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied vorgesehen.
In den Ausschüssen für Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Schulausschuss sowie im Wahlprüfungsausschuss und im Integrationsrat sollen die Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied festgelegt werden. Hierbei wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Bereichen Soziales, Kultur und Wahlprüfung sowie als ordentliches Mitglied im Integrationsrat vorgeschlagen. Im Schulausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken. Im Kulturausschuss wird zudem die Ernennung einer sachkundigen Bürgerin zum ordentlichen Mitglied beantragt.
Durch diese Änderungen verändert sich die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder im Kulturausschuss von neun auf acht, während die Anzahl der sachkundigen Bürger in diesem Gremium von vier auf fünf steigt. Die Zusammensetzung der übrigen Ausschüsse bleibt unverändert. Es entstehen durch die Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 5.bÄnderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 16/0437 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrer Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Ratsfraktion Die Linke schlägt hierfür die Wahl eines Nachfolgers vor. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger gewählt wird. Dieser erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Kulturausschusses nicht. Mit der Umsetzung der Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds vor.
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- 5.cÄnderung von Ausschussbesetzungen - SBIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SBIG-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 16/0450 eine Neubesetzung von Ausschussmandaten beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden von zwei sachkundigen Bürgern aus ihren jeweiligen Funktionen im Schulausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit.
Gemäß der geltenden Regelungen der Gemeindeordnung NRW sieht das Verfahren vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds durch die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, ein Nachfolger vorgeschlagen wird.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht für den Schulausschuss die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vor. Für den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit wird die Wahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds beantragt. Durch diese personellen Änderungen an den Mandaten bleibt die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse unberührt. Es entstehen durch die Neubesetzungen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 639. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 16/0431 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0431 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2017 in Nürnberg stattfindet.
Auf Grundlage der Einwohnerstatistik und der Satzung des Deutschen Städtetages ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten teilnimmt. Die Bestellung einer weiteren Vertretung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Zusätzlich zur Benennung der Abgeordneten sieht die Vorlage die Entsendung von Gästen vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Empfehlungen des Deutschen Städtetages verwiesen, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Besetzung der Positionen eine angemessene Berücksichtigung des Frauenanteils angestrebt wird.
Mit der Verabschiedung des Beschlusses werden zudem die entsprechenden Dienstreisegenehmigungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilt. Für die Durchführung der Teilnahme entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, abgesehen von den anfallenden Reisekosten.
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- 7Ausschreibung der Stelle einer/eines Technischen BeigeordnetenZur Vorlage · 16/0445 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0445 des Organisations- und Personalamtes sieht die erneute Ausschreibung der Stelle einer/eines Technischen Beigeordneten vor. Die Position des Stadtbaurates ist bereits seit Ende 2014 vakant. Eine im Oktober 2014 veröffentlichte Ausschreibung hatte neun Bewerbungen hervorgebracht, wobei einige der eingegangenen Unterlagen die erforderlichen Mindestanforderungen nicht erfüllten.
Um die Stelle neu zu besetzen, ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in verschiedenen Fach- und Regionalmedien zu veröffentlichen. Dazu gehören unter anderem die Fachzeitschrift für alternative Kommunalpolitik, die Bauwelt, die Demokratische Gemeinde, das Deutsche Architektenblatt sowie die Kommunalpolitischen Blätter. Zudem soll die Ausschreibung in Kurzform in der Westdeutschen Allgemeine sowie in den Ruhr-Nachrichten sowie über die Online-Stellenportale des öffentlichen Dienstes, wie Interamt und der Stellenmarkt NRW, publiziert werden.
Die Rechtsgrundlage für die Eingruppierung der Stelle bildet die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände. Für das Vorhaben sind einmalige Aufwendungen in Höhe von etwa 13.000 Euro im Bereich der Sach- und Dienstleistungen im Haushalt vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die erneute Veröffentlichung der Stelle in den genannten Medien beschließt.
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- 8Zustimmung zur Leistung von über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 16/0441 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0441 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Der Antrag umfasst die Freigabe von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Summe der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan, aufgeführt in Liste 3a, beläuft sich auf 1.425.000 Euro. Zusätzlich sind Auszahlungen im investiven Finanzplan gemäß Liste 3b in Höhe von 289.000 Euro vorgesehen.
Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die im Dokument aufgeführten Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2016 in den genannten Beträgen offiziell genehmigt werden.
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- 9Zusammenstellung der unerheblichen über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 16/0442 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0442 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016. Diese Zusammenstellung, die unter der Bezeichnung Liste 2 geführt wird, erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass solche unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der finanziellen Vorgänge förmlich zur Kenntnis nimmt. Der Vorgang wurde im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss behandelt und dem Rat zur öffentlichen Sitzung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen im Sinne einer zusätzlichen Belastung oder einer Änderung der Haushaltsmittel werden in der Vorlage nicht aufgeführt, da die Liste lediglich die Dokumentation der bereits erfolgten oder geplanten unerheblichen Abweichungen darstellt.
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- 10Entwässerungsgebührensätze 2017Zur Vorlage · 16/0384 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0384 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2017. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung steigt gegenüber dem Vorjahr um 148.000 Euro auf insgesamt 13,87 Millionen Euro. Als wesentliche Ursache für diesen Anstieg werden die erhöhten Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie eine Erhöhung der kalkulatorischen Abschreibungen angeführt.
Gleichzeitig verringert sich die Abrechnungsgrundlage, da die Gesamtmenge des Frischwasserbezugs um rund 146.000 Kubikmeter im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist. Aufgrund dieser Kostensteigerungen bei gleichzeitig sinkender Abrechnungsmenge sieht die Verwaltung eine Anpassung der Tarifsätze vor. Die Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,42 Euro auf 2,54 Euro pro Kubikmeter Abwasser steigen. Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,91 Euro auf 0,94 Euro pro Quadratmeter befestigter Grundstücksfläche angehoben. Für einen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine monatliche Erhöhung der Belastung um 0,50 Euro.
Der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen soll auf 78,22 Euro festgesetzt werden. Die Vorlage sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu billigen und die neue Tarifsatzung zu beschließen. Im interkommunalen Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW wird für das Jahr 2016 eine Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt von 602,30 Euro ausgewiesen, was unter dem Landesdurchschnitt liegt.
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Hauptdokument|20161027072902|20161027072907|20161027072914|20161027072921|20161027072929|20161027072937|20161027072943
- 11Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hier: Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)Zur Vorlage · 16/0427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck empfiehlt dem Rat, eine Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) abzugeben. Ziel ist es, die bisherige Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand über den 31. Dezember 2016 hinaus bis einschließlich 31. Dezember 2020 beizubehalten. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts neu geregelt, was ab dem 1. Januar 2017 dazu führen würde, dass vermehrt privatrechtliche Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig werden.
Die Empfehlung der Verwaltung stützt sich auf mehrere Faktoren. Zum einen fehlen bislang konkrete Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen, was die rechtssichere Umsetzung der Neuregelung erschwert. Zum anderen wird die technische Umsetzung in der Finanzsoftware als schwierig eingestuft, da eine vollständige Erfassung aller potenziell steuerpflichtigen Aktivitäten und Vorsteuerabzüge im Jahr 2017 mit hohem Aufwand verbunden wäre. Zudem besteht die Notwendigkeit, vertragliche Anpassungen vorzunehmen und Mitarbeiterschulungen durchzuführen.
Eine erste Bestandsaufnahme der städtischen Tätigkeiten ergab bisher keine Anhaltspunkte für steuerliche Vorteile durch Vorsteuerabzugsmöglichkeiten unter dem neuen Recht. Die Verwaltung sieht in der Optionserklärung die Möglichkeit, die notwendige Zeit für eine fundierte Analyse der Verträge und Erträge sowie für die technische Umstellung der Geschäftsbuchhaltung zu gewinnen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Erklärung gegenüber dem Finanzamt Marl fristgerecht einzureichen.
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- 12Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck (Sondernutzungssatzung) sowie der dazugehörigen Gebührentarife vom 16.12.1993, zuletzt geändert am 16.02.2016Zur Vorlage · 16/0443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0443 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze sowie eine redaktionelle und praxisnahe Aktualisierung der Satzung vom 16. Dezember 1993.
Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer im September 2012 beschlossenen Maßnahme, die eine jährliche Erhöhung der Sondernutzungsgebühren um 4 % bis zum Jahr 2018 vorsieht. Seit der ersten Erhöhung im Jahr 2013 werden dadurch jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1.200 Euro erwartet, die ab dem Jahr 2018 auf jährlich 7.200 Euro ansteigen sollen. Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt dabei jeweils durch einen jährlichen Beschluss des Rates.
Neben der Gebührenanpassung umfasst der Entwurf der Änderungssatzung inhaltliche Aktualisierungen. Die Vorlage enthält detaillierte Gegenüberstellungen der Satzungsänderungen sowie einen Vergleich der bisherigen und der neuen Gebührensätze und Verwaltungsgebühren. Der Entwurf der Änderungssatzung liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.
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Hauptdokument|20161124153829|20161124153709|20161124153725|20161124153735
- 13Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 06306.2016 hier: Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2017Zur Vorlage · 16/0414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0414 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vor. Ziel der Änderung ist es, einer Steigerung des Zuschussbedarfs entgegenzuwirken. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschlägen des Amtes für Bildung und Erziehung im Rahmen des Stärkungspakts II bzw. des Haushaltssanierungsplans.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 1. August 2017 um circa 16.000 Euro jährlich zu erhöhen. Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Geschwisterkinder sollen dabei unverändert bleiben. Laut der Vorlage orientieren sich die vorgeschlagenen Entgelte an den Beitragssätzen anderer Kommunen im Kreis Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen.
Mit der Änderung der Satzung vom 19. Mai 2009 wird eine Erhöhung der jährlichen Erträge in der Ergebnisrechnung angestrebt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Schulausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 14Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 16/0389 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0389 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Musikschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, den jährlichen Zuschussbedarf von 500.920 Euro zu stabilisieren und im Rahmen des Haushaltssanierungsplans eine Reduzierung der Kosten zu erreichen. Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Entgeltsätze zum 1. Januar 2017 werden Mehreinnahmen in Höhe von etwa 11.000 Euro erwartet.
Die Neuregelung umfasst neben der Anpassung der Gebühren auch strukturelle Änderungen im Kursangebot. So werden neue Angebote in städtischen Kindertagesstätten integriert. Die Bezeichnungen der Vorschulangebote werden vereinheitlicht, wobei die neuen Formate von Pikkolinchen bis Maxi-Musicus reichen. Zudem erfolgt eine Umbenennung und Vereinfachung verschiedener Unterrichtsfächer, wie etwa der Übergang von Musiktherapie zu Musik mit Menschen mit Behinderung oder die Anpassung des Tanzunterrichts. Im Bereich des Instrumental- und Gesangsunterrichts wird künftig ein 30-minütiger Einzelunterricht sowie ein 2er-Gruppenunterricht angeboten.
Die bestehenden Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Inhaber der Gladbeck-Card bleiben unverändert. Eine Geschwisterermäßigung wird weiterhin gewährt, wobei sich die Reduktion je nach Anzahl der Kinder zwischen 5 und 15 Prozent des höchsten Einzelentgelts bewegt. Vorrangig sind bei berechtigtem Anspruch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Verwaltung stellt mit der Neuregelung sicher, dass das Angebot auch für einkommensschwache Gruppen zugänglich bleibt.
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- 15Abfallentsorgungsgebühren 2017; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 16/0405 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0405 zur Neufassung der Tarifsatzung Abfall sieht für das Wirtschaftsjahr 2017 eine Senkung der Abfallentsorgungsgebühren vor. Laut der Kalkulation der kostenrechnenden Einrichtung Abfallentsorgung verringert sich der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um etwa 58.000 Euro, was einem Rückgang von rund 0,74 Prozent entspricht. Da das Volumen der zu leerenden Müllgroßbehälter gleichzeitig um etwa 0,47 Prozent über der Vorjahresplanung liegt, ergibt sich über alle Behältergrößen hinweg eine durchschnittliche Senkung der Tarife um etwa ein Drittel eines Prozentpunktes.
Die Umsetzung der neuen Tarife erfolgt ohne Inanspruchnahme der Gebührenausgleichsrücklage. Es ist beabsichtigt, die vorhandene Rücklage aus dem Jahr 2015 in den Jahren 2018 oder 2019 zur Stabilisierung der Gebühren einzusetzen. Die Kalkulation basiert auf Kennzahlen für Restabfall, Sperrmüll und Bioabfall sowie auf der Anzahl der Behältervolumina. Dabei wird berücksichtigt, dass die Zahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter gestiegen ist, während die Anzahl der Eigenkompostierer rückläufig ist.
Der Entwurf der Tarifsatzung 2017 enthält zudem eine neue Regelung in § 3 zur Abfallentsorgung nach Extremwetterereignissen. Die Gebührenberechnung orientiert sich an den Behältervolumina, wobei für bestimmte Behältergrößen eine Grundgebühr festgesetzt wird. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Kenntnis nehmen, billigen und die beigefügte Tarifsatzung beschließen.
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- 16Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 16/0406 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0406 sieht Änderungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck vor. Für das Jahr 2017 weist die Gebührenbedarfsberechnung einen Mehrbedarf von rund 18.000 Euro gegenüber dem Vorjahr aus, was einer Steigerung von etwa 1,26 Prozent entspricht. Um die Kostendeckung gemäß Kommunalabgabengesetz zu gewährleisten und die Tarife stabil zu halten, wird vorgeschlagen, 75.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage einzusetzen. Durch diese Maßnahme soll der Tarif für die Straßenreinigung außerhalb der Innenstadt auf 3,45 Euro je laufender Frontmeter sinken, während der Tarif im Innenstadtbereich unverändert bei 6,98 Euro pro Frontmeter und Reinigung verbleibt.
Zudem ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses geplant. Aufgrund aktueller Widmungen durch das Baudezernat werden bestimmte Abschnitte der Marienstraße und der Zufahrtsstraße zum Heisenberg-Gymnasium als verkehrsberuhigte Bereiche neu klassifiziert. In diesen Bereichen wird die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen sowie die Winterwartung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Im Bereich der Talstraße wird die Reinigungsverpflichtung durch den ZBG für den Teil außerhalb der geschlossenen Ortslage entfallen. Zudem wird die Bogenstraße aus dem Verzeichnis entfernt, da es sich um eine Privatstraße handelt. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung billigen.
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Hauptdokument|20161028095531|20161028095517|20161028095555|20161028095456
- 17Friedhofsgebühren 2017; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 16/0408 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0408 der Verwaltung befasst sich mit der Festlegung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2017 sowie einer Änderung der entsprechenden Gebührensatzung. Die Kalkulation der Einrichtung Bestattungswesen basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die für 2017 einen geringfügig niedrigeren Bedarf als im Vorjahr ausweist. Gleichzeitig sieht die Vorlage die Fortführung des Ausgleichs von Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2014 und 2015 vor. Hierbei soll ein weiterer Teil der Restsumme aus 2014 sowie der vollständige Fehlbetrag aus 2015 in den Bedarf eingestellt werden. Trotz dieser Ausgleichszahlungen liegt der tarifwirksame Bedarf lediglich um 0,47 Prozent über dem des Vorjahres.
Strukturelle Änderungen in der Tarifberechnung ergeben sich aus der steigenden Nachfrage nach Urnenbeisetzungen, deren Anteil seit 2006 kontinuierlich zugenommen hat. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, werden neue Beisetzungsformen wie Urnenkammern als Reihengräber angeboten und eine Erweiterung des Portfolios um Wahlgräber in Form von Urnenkammern angestrebt. Da Urnenbeisetzungen kalkulatorisch einen geringeren Erlös pro Grab generieren, sieht die neue Tarifkalkulation für 2017 eine höhere Kostenbelastung für Urnengräber vor. Der Entwurf der Änderungssatzung regelt die neuen Tarife und die Erhebung der Gebühren für die Nutzung der städtischen Friedhöfe. Der Rat wird gebeten, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung zu billigen.
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Hauptdokument|20161028100228|20161028100240|20161028100248|20161028100303|20161028100311
- 18Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 16/0367 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0367 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die Erweiterung des Angebots durch den Zentralen Betriebshof. Nachdem im laufenden Jahr die Grabart der Urnenkammer als Reihengrab neu eingeführt wurde, soll diese Form ab dem Jahr 2017 zusätzlich als Wahlgrab zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen, um die rechtliche Grundlage für dieses erweiterte Portfolio zu schaffen. Die entsprechende Änderung der Satzung vom 1. Juni 2007 ist in einer Synopse der Vorlage detailliert dargestellt. Mit der Verabschiedung der Änderung soll die neue Regelung zum 1. April 2017 in Kraft treten.
Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage gehen keine Veränderungen hervor, da keine zusätzlichen Aufwendungen oder Erträge entstehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Umweltausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 19Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW Betreff: Schwechater Straße 38 Erlass eines Rückbau- und Entsiegelungsgebotes gem. § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Gebäudekomplex Schwechater Straße 38 (Block A bis Block E)Zur Vorlage · 16/0444 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0444 des Rates befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erlassung eines Rückbau- und Entsiegelungsgebotes gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Gebäudekomplex Schwechater Straße 38 (Block A bis E). Die Entscheidung basiert auf einer bereits am 21. November 2016 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung von Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Stadtumbau West Rentfort-Nord“. Die Bezirksregierung Münster hat für das Jahr 2017 eine Förderung in Höhe von 702.932 Euro vorgesehen. Um den Verfall dieser Mittel zu verhindern, muss der Nachweis über das Erlassene des Gebotes zeitnah bei der Bezirksregierung vorgelegt werden. Die Finanzierung des Rückbaus soll durch die Mehrheitseigentümerin erfolgen, wobei die Stadt Gladbeck einen Eigenanteil von maximal 51.000 Euro übernimmt. Voraussetzung für den Erlass des Gebotes ist die vertragliche Sicherung, dass die Eigentümerin die restlichen Rückbaukosten sowie etwaige Entschädigungsansprüche der Betroffenen trägt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die betroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter angehört. Die Verwaltung hat die dabei vorgebrachten Belange und Anregungen in der Abwägung berücksichtigt. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hatte die Vorlage bereits am 3. November 2016 einstimmig vorberaten.
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- 20Prüfung des Jahresabschlusses 2015Zur Vorlage · 16/0418 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Gladbeck. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Entwurf des Jahresabschlusses sowie den dazugehörigen Lagebericht dahingehend untersucht, ob diese die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung korrekt wiedergeben.
Im Zuge der Prüfung wurden Nachbuchungen und Korrekturen vorgenommen, die zu einer Verschlechterung des Ergebnisses um etwa 4,1 Millionen Euro führten. Diese Entwicklung ist primär auf eine Gewerbesteuererstattung infolge einer finanzgerichtlichen Entscheidung in Höhe von 3,6 Millionen Euro zurückzuführen. Die örtliche Rechnungsprüfung hat dem Jahresabschluss 2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, diesen Bestätigungsvermerk zu übernehmen.
Der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2015 beläuft sich auf 30.920.345,53 Euro. Der Rat der Stadt hatte bereits im Juni 2016 beschlossen, diesen Fehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Durch weitere Verrechnungen und Wertminderungen im Finanzanlagevermögen ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 116.042.170,25 Euro.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis nimmt, den Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 28. Oktober 2016 feststellt und dem Bürgermeister die Entlastung für das betreffende Haushaltsjahr erteilt.
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Hauptdokument|20161108145552|20161108145613|20161108145642|20161108145702|20161108145722|20161108145752|20161208132333
- 21Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017Zur Vorlage · 16/0439 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0439 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Behandlung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, wurde ab dem 2. November 2016 öffentlich ausgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingegangene Einwendungen nachgereicht werden. Für das beschriebene Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage dient der Vorberatung und Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung durch den Rat.
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- 22Beratung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich Anlagen/ Wirtschaftsplan Zentraler Betriebshof Gladbeck
- 22.aBeratung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 16/0440 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0440 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Der Entwurf umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, bestehend aus Ergebnis- und Finanzplan sowie den Teilplänen, ergänzt durch den Haushaltssanierungsplan und verschiedene Anlagen. Zu den Anlagen gehören unter anderem ein Vorbericht, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres sowie die Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem sind eine Übersicht über die Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen, die Schlussbilanz 2015 sowie eine Übersicht über die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen Bestandteil der Unterlagen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans geht davon aus, dass das Ziel eines Haushaltsausgleichs mit Landesmitteln im Jahr 2018 sowie eines Ausgleichs ohne Landesmittel im Jahr 2021 erreicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Anpassungen im Ergebnisplan notwendig werden können, etwa durch Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer oder der Zahllast gegenüber dem Kreis. Ein entsprechendes Änderungsverzeichnis wird nachgereicht. Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 201 sowie den Haushaltssanierungsplan unter Berücksichtigung der Beratungen zu verabschieden.
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- 22.a.1Beratung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 16/0449 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 16/0449 legt das Amt für kommunale Finanzen ein Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2017 der Stadt Gladbeck vor. Dieses Verzeichnis berücksichtigt Entwicklungen, die seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs eingetreten sind, und umfasst die Planfortschreibung des Haushalts bis zum Jahr 2021.
Im Ergebnisplan ist eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf festzustellen. Während für das Jahr 2017 zunächst ein Fehlbedarf von 4.180 T€ veranschlagt war, reduziert sich dieser nach den neuen Berechnungen auf 3.616 T€. Auch für die Folgejahre bis 2021 zeigen die neuen Ansätze höhere Überschüsse als die bisherige Planung. Diese positive Entwicklung resultiert primär aus geringeren Zahllasten im Kreishaushalt, gestiegenen Schlüsselzuweisungen sowie einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Demgegenüber stehen reduzierte Kostenerstattungen nach dem SGB VIII.
Zudem wurde die Veranschlagung für das Programm „Gute Schule 2020“ angepasst. Die Stadt erwartet hierfür für den Zeitraum 2017 bis 2020 jährliche Mittel in Höhe von rund 2,5 Mio €. Die Finanzierung erfolgt im Ergebnisplan über Liquiditätskredite und im investiven Finanzplan über Investitionskredite, wobei das Land die Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Schuldendiensthilfe übernimmt.
Im investiven Finanzplan ergeben sich Änderungen durch das Programm „Gute Schule 2020“, Anpassungen am integrierten Handlungskonzept Innenstadt sowie die Neuveranschlagung von Baumaßnahmen, etwa an der Brücke Beethovenstraße oder dem Ausbau der Horster Straße. Der Kreditbedarf für den sonstigen unrentierlichen Bereich erhöht sich dadurch um rund 1,6 Mio € über die Linie der Netto-Neuverschuldung Null.
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Hauptdokument|20161129150815|20161202112605|20161202113435|20161202113442|20161202113447|20161202113452
- 22.a.2Beratung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 16/0451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0451 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sowie der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage wurde als ergänzende Unterlage für den Berichterstatter erstellt und war für die öffentliche Sitzung des Rates am 8. Dezember 2016 vorgesehen.
In der vorliegenden Fassung sind sämtliche von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss in einem Gesamtänderungsverzeichnis berücksichtigt worden. Die überarbeitete Fassung umfasst die Haushaltssatzung 2017, das Gesamtänderungsverzeichnis mit den Plänen für Ergebnisse, Investitionen und Konsum, ein Verzeichnis der Haushaltsvermerke sowie eine Übersicht über die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen. Zudem sind die Planfortschreibung der Daten für den Zeitraum der Haushaltssanierungsplanung von 2017 bis 2021 sowie eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Bestandteil der Unterlagen.
Der Entwurf sieht vor, die Haushaltssatzung der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltsanierungsplans unter Berücksichtigung der im Beratungsprozess entstandenen Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich laut der Vorlage aus dem beigefügten Änderungsverzeichnis.
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- 22.bWirtschaftsplan 2017 – ZBGnicht öffentlich
- 23Stellenplan 2017Zur Vorlage · 16/0399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf des Stellenplans 2017 für die Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung um 63,3 Vollzeitäquivalente (VzÄ) auf insgesamt 855,5 VzÄ vor. Dem gegenüberstehen Stelleneinrichtungen in Höhe von 74,0 VzÄ. Innerhalb dieser Planstellen sind 19,0 VzÄ für die Kinderbetreuung nach dem Kita-Bildungs- und Erziehungsgesetz sowie 50,0 VzÄ für das Gladbecker Jobcenter vorgesehen. Ein Einsparpotenzial von 6,5 VzÄ ist durch Streichungen und kw-Vermerke geplant. Der strukturelle finanzielle Mehraufwand beläuft sich auf 814.450 €, wobei sich dieser durch Teilrefinanzierungen auf 326.450 € reduziert. Zudem sind Stellenumwandlungen von insgesamt 12,5 Stellen vorgesehen.
Die Personalplanung umfasst die Übernahme der städtischen Immobilie Waldenburger Straße 2–4 als Zwei-Gruppen-Kindergarten sowie die Übernahme der Kita „Don Bosco“, was einen Bedarf von insgesamt 12,0 VzÄ begründet. Für die Bereitstellung von Mittagessen in Kitas sind 7,0 VzÄ für Hauswirtschaftskräfte vorgesehen. Im Jobcenter sollen Kreisstellen sukzessive durch städtisches Personal ersetzt werden, wofür 50,0 VzÄ eingeplant sind. Im Amt für Planen, Bauen, Umwelt ist die Verstetigung des Klimaschutzmanagements durch eine Planstelle vorgesehen, während im Bereich der Einsatzkräfte 2,0 VzÄ zur Bewältigung der Flüchtlingssituation bereitgestellt werden sollen. Im Amt für Soziales und Wohnen sind Aufstockungen im Bereich Bildung und Teilhabe sowie im Servicecenter vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.
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- 24Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse Antrag der Ratsfraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen - Zuwendungen zu den Aufwendungen der Fraktionen -
- 25Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse Antrag der Ratsfraktion Die Linke - Einführung einer Obergrenze für die Grundsteuer B -
- 26Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse Antrag der SBIG-Ratsfraktion - Nachhaltige Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt der Geburtshilfestation in Gladbeck -
- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 28Mitteilungen des Bürgermeisters
- 29Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 30Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 31Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 27.10.2017nicht öffentlich
- 32Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG)nicht öffentlich
- 33Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW Betreff: Schwechater Straße 38 Städtebaulicher Vertrag zum Rückbau- und Entsiegelungsgebot gem. § 179 BauGBnicht öffentlich
- 34Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 35Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich