Änderung der Friedhofssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0367 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die Erweiterung des Angebots durch den Zentralen Betriebshof. Nachdem im laufenden Jahr die Grabart der Urnenkammer als Reihengrab neu eingeführt wurde, soll diese Form ab dem Jahr 2017 zusätzlich als Wahlgrab zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen, um die rechtliche Grundlage für dieses erweiterte Portfolio zu schaffen. Die entsprechende Änderung der Satzung vom 1. Juni 2007 ist in einer Synopse der Vorlage detailliert dargestellt. Mit der Verabschiedung der Änderung soll die neue Regelung zum 1. April 2017 in Kraft treten.
Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage gehen keine Veränderungen hervor, da keine zusätzlichen Aufwendungen oder Erträge entstehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Umweltausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161910100367
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161028115838
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Entwässerungsgebührensätze 2017 25.10.2016
- Stellenplan 2017 28.10.2016
- Schwechater Straße 38 hier: Erlass eines Rückbau- und Entsiegelungsgebotes gem. § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Gebäudekomplex Schwechater Straße 38 (Block A bis Block E) 04.10.2016
- Prüfung des Jahresabschlusses 2015 04.11.2016
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 29.09.2016
- Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hier: Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) 10.11.2016