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Beschlussvorlage

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017

16/0439 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0439 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Behandlung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, wurde ab dem 2. November 2016 öffentlich ausgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingegangene Einwendungen nachgereicht werden. Für das beschriebene Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage dient der Vorberatung und Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung durch den Rat.

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