Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW Betreff: Schwechater Straße 38 Erlass eines Rückbau- und Entsiegelungsgebotes gem. § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Gebäudekomplex Schwechater Straße 38 (Block A bis Block E)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0444 des Rates befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Erlassung eines Rückbau- und Entsiegelungsgebotes gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Gebäudekomplex Schwechater Straße 38 (Block A bis E). Die Entscheidung basiert auf einer bereits am 21. November 2016 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung von Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Stadtumbau West Rentfort-Nord“. Die Bezirksregierung Münster hat für das Jahr 2017 eine Förderung in Höhe von 702.932 Euro vorgesehen. Um den Verfall dieser Mittel zu verhindern, muss der Nachweis über das Erlassene des Gebotes zeitnah bei der Bezirksregierung vorgelegt werden. Die Finanzierung des Rückbaus soll durch die Mehrheitseigentümerin erfolgen, wobei die Stadt Gladbeck einen Eigenanteil von maximal 51.000 Euro übernimmt. Voraussetzung für den Erlass des Gebotes ist die vertragliche Sicherung, dass die Eigentümerin die restlichen Rückbaukosten sowie etwaige Entschädigungsansprüche der Betroffenen trägt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die betroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter angehört. Die Verwaltung hat die dabei vorgebrachten Belange und Anregungen in der Abwägung berücksichtigt. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hatte die Vorlage bereits am 3. November 2016 einstimmig vorberaten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 162111100444
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161130155145
Ort
📍 Schwechater Straße 38 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Schwechater Straße 38.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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