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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2017

16/0384 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0384 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2017. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung steigt gegenüber dem Vorjahr um 148.000 Euro auf insgesamt 13,87 Millionen Euro. Als wesentliche Ursache für diesen Anstieg werden die erhöhten Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie eine Erhöhung der kalkulatorischen Abschreibungen angeführt.

Gleichzeitig verringert sich die Abrechnungsgrundlage, da die Gesamtmenge des Frischwasserbezugs um rund 146.000 Kubikmeter im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist. Aufgrund dieser Kostensteigerungen bei gleichzeitig sinkender Abrechnungsmenge sieht die Verwaltung eine Anpassung der Tarifsätze vor. Die Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,42 Euro auf 2,54 Euro pro Kubikmeter Abwasser steigen. Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,91 Euro auf 0,94 Euro pro Quadratmeter befestigter Grundstücksfläche angehoben. Für einen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine monatliche Erhöhung der Belastung um 0,50 Euro.

Der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen soll auf 78,22 Euro festgesetzt werden. Die Vorlage sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu billigen und die neue Tarifsatzung zu beschließen. Im interkommunalen Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW wird für das Jahr 2016 eine Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt von 602,30 Euro ausgewiesen, was unter dem Landesdurchschnitt liegt.

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