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Beschlussvorlage

Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

16/0406 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0406 sieht Änderungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck vor. Für das Jahr 2017 weist die Gebührenbedarfsberechnung einen Mehrbedarf von rund 18.000 Euro gegenüber dem Vorjahr aus, was einer Steigerung von etwa 1,26 Prozent entspricht. Um die Kostendeckung gemäß Kommunalabgabengesetz zu gewährleisten und die Tarife stabil zu halten, wird vorgeschlagen, 75.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage einzusetzen. Durch diese Maßnahme soll der Tarif für die Straßenreinigung außerhalb der Innenstadt auf 3,45 Euro je laufender Frontmeter sinken, während der Tarif im Innenstadtbereich unverändert bei 6,98 Euro pro Frontmeter und Reinigung verbleibt.

Zudem ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses geplant. Aufgrund aktueller Widmungen durch das Baudezernat werden bestimmte Abschnitte der Marienstraße und der Zufahrtsstraße zum Heisenberg-Gymnasium als verkehrsberuhigte Bereiche neu klassifiziert. In diesen Bereichen wird die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen sowie die Winterwartung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Im Bereich der Talstraße wird die Reinigungsverpflichtung durch den ZBG für den Teil außerhalb der geschlossenen Ortslage entfallen. Zudem wird die Bogenstraße aus dem Verzeichnis entfernt, da es sich um eine Privatstraße handelt. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung billigen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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