39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0431 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2017 in Nürnberg stattfindet.
Auf Grundlage der Einwohnerstatistik und der Satzung des Deutschen Städtetages ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten teilnimmt. Die Bestellung einer weiteren Vertretung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Zusätzlich zur Benennung der Abgeordneten sieht die Vorlage die Entsendung von Gästen vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Empfehlungen des Deutschen Städtetages verwiesen, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Besetzung der Positionen eine angemessene Berücksichtigung des Frauenanteils angestrebt wird.
Mit der Verabschiedung des Beschlusses werden zudem die entsprechenden Dienstreisegenehmigungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilt. Für die Durchführung der Teilnahme entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, abgesehen von den anfallenden Reisekosten.
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Dokumente
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