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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 25.06.2015
- 4Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften des RatesZur Vorlage · 15/0304 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0304 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht eine personelle Änderung bei der Protokollführung der Ratssitzungen vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherige Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften aufzuheben. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, eine neue stellvertretende Schriftführerin für die Sitzungen des Rates zu bestellen. Die bestehende Bestellung der Schriftführerin bleibt von dieser Änderung unberührt.
Mit der Neubesetzung der Funktion entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Entwurf zur Entscheidung liegt dem Rat für die Sitzung am 17. September 2015 vor.
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- 5Projekt Heisenberg-Gymnasium Wirtschaftslichkeitsbetrachtung BeschaffungsmodelleZur Vorlage · 15/0355 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Projekt Heisenberg-Gymnasium befasst sich mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedener Beschaffungs- und Finanzierungsmodelle. Nachdem im Jahr 2013 Brandschutzmaßnahmen am Gebäude umgesetzt wurden, die den Personenschutz sicherstellen, wurden im weiteren Verlauf verschiedene Realisierungsvarianten für das Schulgebäude untersucht. Diese umfassten eine Kernsanierung des Bestandsgebäudes, einen Neubau am aktuellen Standort sowie einen Neubau auf dem Nachbargrundstück.
Im Rahmen einer durch die Ernst & Young Real Estate GmbH durchgeführten Untersuchung wurden diese Varianten über einen Zeitraum von 25 Jahren verglichen. Die Untersuchung konzentrierte sich dabei auf den Vergleich zwischen einer Eigenrealisierung und einem Modell der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (PPP) unter Einbeziehung eines Lebenszyklusmodells. Die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Untersuchung zeigen, dass die Umsetzung des Bauprojektes im PPP-Modell, kombiniert mit städtischen Teilleistungen im Betrieb und einer Eigenfinanzierung, die wirtschaftlichere Variante darstellt.
Bei der Umsetzung des PPP-Modells behält die Stadt Gladbeck die alleinige Verantwortung und das Bestimmungsrecht über das Verfahren sowie die inhaltliche Gestaltung der Verträge und Leistungsbeschreibungen. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren soll Eckpunkte wie Qualitätsstandards, ein Energiekonzept, Facility Management sowie Regelungen zur Mittelstandsförderung und zur Einhaltung des Vergabegesetzes enthalten. Die Stadtverwaltung behält über die gesamte Projektlaufzeit die Kontrolle über das vereinbarte Leistungsniveau. Der Beschlussentwurf sieht die Umsetzung des Projekts nach dem PPP-Modell vor.
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- 6Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 15/0347 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0347 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Neubesetzung ist der Ausfall eines Ratsmitglieds. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westland werden die Nachfolger auf Vorschlag der Fraktion gewählt, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Stadtplanungs- und Bauausschuss berufen wird. Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung, den Wahlausschuss und den Schulausschuss sowie als ordentliches Mitglied im Sozialausschuss gewählt werden. Zudem soll dieses Mitglied als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Umwelt- und Betriebsausschuss sowie im Wahlprüfungsausschuss fungieren und als stellvertretendes Mitglied im Integrationsrat tätig sein.
Ein weiteres Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Schulausschuss gewählt werden und als stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss fungieren. Weitere personelle Änderungen betreffen die Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds im Kulturausschuss sowie eines stellvertretenden Mitglieds im Wahlprüfungsausschuss. Durch die vorgeschlagenen Besetzungen ändern sich die Zusammensetzungen der betroffenen Ausschüsse nicht grundlegend. Es entstehen durch diese Neubesetzungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 7Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 15/0351 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0351 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden im Stadtplanungs- und Bauausschuss. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Nachbenennung, da das Amt des Vorsitzenden durch den Tod eines Ratsmitglieds vakant geworden ist.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, dazu berechtigt, ein Nachfolgemitrat zu bestimmen. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet.
Der Entwurf sieht vor, das bisherige stellvertretende Mitglied des Ausschusses zum neuen Vorsitzenden des Stadtplanungs- und Bauausschusses zu bestimmen. Gleichzeitig soll ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses ernannt werden. Mit der Neubesetzung der Funktionen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen ist für die Sitzung des Rates am 17. September 2015 vorgesehen.
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- 8Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck a) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates b) Wahl einer stellv. Vorsitzenden/eines stellv. VorsitzendenZur Vorlage · 15/0348 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0348 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Neubesetzung von zwei Positionen im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Nachbenennung, da das bisherige Mitglied des Verwaltungsrates sowie der erste Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates verstorben sind.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen soll die Vertretung des Trägers auf Vorschlag der Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen wurde, einen Nachfolger wählen. Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat eine Ratsfrau vorgeschlagen.
Gleichzeitig ist die Position des ersten Stellvertreters des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck neu zu besetzen. Hierfür schlägt die SPD-Fraktion ebenfalls eine Ratsfrau als Nachfolgerin vor.
Die Durchführung der Wahlen erfolgt nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Die Wahlentscheidung wird durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen, wobei eine Mehrheit der gültigen Stimmen für die Wahl erforderlich ist. Für den Fall, dass niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, sieht die Vorlage eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen vor. Mit der Neubesetzung der Ämter sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 9Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe Benennung eines VertretersZur Vorlage · 15/0344 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0344 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Da das am 3. Juli 2014 benannte Ratsmitglied verstorben ist, ist eine Neubesetzung des Mandats erforderlich.
Die Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe regelt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung. Mitglieder der Verbandsversammlung sind Vertreter, die von den Mitgliedssparkassen und deren Trägern entsandt werden. Die Besetzung erfolgt durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands.
Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung eine Ratsfrau als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung vorgeschlagen. Die Wahl soll gemäß den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die vorgeschlagene Ratsfrau als Vertreterin der Stadt Gladbeck in das Gremium zu berufen. Durch die Benennung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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- 10Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Neubildung des Genossenschaftsrates 2015 - 2020 der Emschergenossenschaft; Benennung eines stellvertretenden MitgliedsZur Vorlage · 15/0327 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0327 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2015 bis 2020. Da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Genossenschaftsrates endet, ist eine Neubesetzung der Organe erforderlich.
Die Stadt Gladbeck ist als Genossin der Emschergenossenschaft berechtigt, auf Basis der jeweiligen Jahresbeiträge ein stellvertretendes Mitglied für den Genossenschaftsrat zu benennen. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage soll die bereits am 20. August 2015 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung formal bestätigt werden. Der Vorschlag sieht vor, ein bisheriges Ratsmitglied erneut als stellvertretendes Mitglied im Genossenschaftsrat zu wählen.
Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus der kurzfristigen Frist der Emschergenossenschaft, die eine Rückmeldung bis Ende August erforderte. Da die reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 14. September 2015 angesetzt war, musste das Verfahren beschleunigt werden. Mit der Genehmigung der Vorlage wird die vorgeschlagene Person offiziell als stellvertretendes Mitglied für den Zeitraum 2015 bis 2020 vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalentscheidung werden nicht verzeichnet.
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- 11Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den AufsichtsratZur Vorlage · 15/0302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW), einem Unternehmen, das wassertechnische und wasserwirtschaftliche Aufgaben sowie Dienstleistungen im Wasser- und Abwassersektor übernimmt. Die Stadt entsendet für die Vertretung ihrer Interessen jeweils eine Person in die Gesellschafterversammlung sowie in den Aufsichtsrat.
Aufgrund des Ablebens der bisherigen Vertreter in diesen Gremien ist eine Nachbenennung erforderlich. Die Vorlage 15/0302 sieht vor, die vakanten Positionen neu zu besetzen. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Stadt verpflichtet, die Interessen der Gemeinde in den Organen der beteiligten juristischen Person zu verfolgen, wobei die Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden sind.
Der vorliegende Beschlussentwurf schlägt vor, ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der RWW zu bestellen. Zudem soll die Abteilungsleiterin der Kämmerei als Vertreterin der Stadt im Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt werden. Mit der Neubesetzung der Posten werden die bisherigen Vertreter ersetzt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Änderungen im Haushalt verzeichnet.
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- 12Gemeinnütziger Bauverein - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 15/0301 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein Gladbeck eG, dessen Zweck die Förderung der Mitglieder durch eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ist. Die Satzung der Genossenschaft sieht als eines der Organe die Mitgliederversammlung vor.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in dieser Mitgliederversammlung beantragt. Zuvor wurde der Stadtbaurat als Vertreter der Stadt in diesem Gremium benannt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins zu bestellen. Für diese Bestellung wird das Verfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW angewandt. Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Rat ist als zuständiges Gremium für die Entscheidung über diesen Beschluss vorgesehen.
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- 13Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder / Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 15/0339 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0339 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Benennung einer Vertreterin der Stadt Gladbeck für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Diese Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen als beratendes Gremium eingerichtet, um die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Verbandes einzubinden.
Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzt werden können. Die Auswahl der Delegierten liegt bei der jeweiligen Kommune, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Aufgrund des Todes eines Ratsmitglieds ist eine Nachbenennung erforderlich. Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Konferenz zu benennen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die vorgeschlagene Ratsfrau für die Dauer der aktuellen Legislaturperiode als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen fungiert. Mit der Benennung entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, abgesehend von den im Rahmen der Tätigkeit anfallenden Reisekosten.
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- 14Emscher-Lippe-Konferenz - Bestellung eines stellv. Vertreters der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 15/0345 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0345 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Neubesetzung eines Vertretungspostens in der Emscher-Lippe-Konferenz. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte in einer Sitzung im Juli 2014 ein Ratsmitglied als stellvertretenden Vertreter der Stadt in diesem Gremium bestellt. Aufgrund des Todes dieses Ratsmitglieds ist nun eine Nachbenennung erforderlich.
Die Vorlage führt die rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an, welche die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen sowie das Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Gremium regeln. Gemäß der geltenden Bestimmungen ist der Rat befugt, für die restliche Amtszeit einen Nachfolger zu wählen.
Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vertreter der Stadt Gladbeck in der Emscher-Lippe-Konferenz zu wählen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl dieses Ratsmitglieds vor. Mit der Neubesetzung der Position entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt, nachdem sie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten wurde.
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- 15Vorlage des Jahresabschlusses 2014 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 15/0354 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0354 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2014 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und vom Verwaltungsrat der Sparkasse am 21. Mai 2015 mit einer Bilanzsumme von rund 744,86 Millionen Euro festgestellt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2014, welcher sich auf 1.076.354,72 Euro beläuft. Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen schlägt der Verwaltungsrat vor, diesen Überschuss dem Träger zur Verwendung für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke zuzuführen.
Nach Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 906.021,58 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2015, welcher mit 800.000 Euro angesetzt war. Zudem wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat.
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- 16Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 3- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 15/0352 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0352 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor und wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Zustimmung zu Mittelbereitstellungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Konkret geht es um überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnisplan in Höhe von 200.000 Euro. Zudem werden außerplanmäßige Auszahlungen im investiven Finanzplan in Höhe von 264.587 Euro aufgeführt. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den in den Anlagen aufgeführten Beträgen für das Haushaltsjahr 2015 zustimmt. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister sowie den zuständigen Fachbereichen unterzeichnet.
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- 17Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.06.2015Zur Vorlage · 15/0350 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0350 des Amts für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme des Controllingberichts zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum Stand des 30. Juni 2015. Im Rahmen der Berichtspflichten des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ ist die Stadt verpflichtet, der Bezirksregierung Münster vierteljährlich umfassend über den Umsetzungsstand zu informieren.
Der Bericht umfasst Angaben zur Entwicklung des Haushaltsjahres 2verkehr 2015 sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen im laufenden Jahr. Er beinhaltet verschiedene Berichtsmuster zum Haushaltscontrolling und zur erwarteten Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Zudem sind spezifische Anlagen enthalten, welche die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans dokumentieren, darunter die Aufwendungen an die Fraktionen, der reduzierte Pflegeaufwand für Sportanlagen sowie der Neuabschluss eines Vertrages zur Straßenbeleuchtung.
Des Weiteren werden die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich, die Entwicklung der freiwilligen Leistungen für die Jahre 2014 und 2015 sowie ein Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck mit Stand zum 30. Juni 2015 vorgelegt. Dieser Bericht dient als Ergänzung zur Maßnahme zur Zinseinsparung. Die Vorlage umfasst zudem die Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 31. August 2015 zur Kenntnisnahme. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20150902110156|20150904113609|20150902151441|20150904133313
- 18Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von AsylbewerbernZur Vorlage · 15/0349 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0349 des Amts für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Hintergrund ist ein Bundesgesetz, das durch ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro Investitionen in finanzschwachen Kommunen fördern soll. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zwischen strukturschwachen und strukturstarken Regionen zu stabilisieren.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung NRW ist für Gladbeck ein Anteil am Gesamtvolumen des Sondervermögens in Höhe von 8.152.873 Euro vorgesehen. Die Förderung umfasst verschiedene Bereiche, darunter Infrastruktur wie Krankenhäuser, Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie sowie energetische Sanierungen. Zudem werden Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, etwa in die frühkindliche Einrichtung oder die energetische Sanierung von Schulen, gefördert.
Die Verwaltung hat hierfür eine Projektliste erarbeitet, die auf Kriterien wie der Entlastung des Haushalts und der Förderung nachhaltiger Einsparungen durch energetische Maßnahmen basiert. Ein besonderer Fokus liegt auf der energetischen Sanierung, um langfristig Betriebskosten zu senken. Für freie Träger ist eine Pauschale von 10 Prozent der Fördersumme vorgesehen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Eigenanteil von 10 Prozent durch die Stadt Gladbeck zu erbringen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Umsetzung der beigefügten Projektliste vorbehaltlich des noch zu verabschiedenden Landesgesetzes beschließen.
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- 19Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.12.2012 hier: Erhöhung der Verwarnungsgeldsätze für VerschmutzungsdelikteZur Vorlage · 15/0346 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 15/0346 eine Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zur Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) zur Vorlage gebracht. Ziel der Beschlussvorlage ist die Erhöhung der Verwarnungsgeldsätze bei bestimmten Verschmutzungsdelikten, um die Sauberkeit im Stadtgebiet, insbesondere in der Innenstadt sowie in öffentlichen Grünanlagen wie dem Wittringer Wald, dem Nordpark und dem Südpark, zu fördern.
Die geplanten Anpassungen betreffen verschiedene Tatbestände. So soll das Verwarnungsgeld für das Bekleben oder Besprühen von baulichen Anlagen von 35 Euro auf 50 Euro steigen. Bei der Entsorgung von Abfällen sind Erhöhungen vorgesehen, etwa für das Wegwerfen von Essensresten (von 10 auf 15 Euro), Kaugummis (von 15 auf 20 Euro), Zigarettenkippen (von 5 auf 10 Euro) sowie Papier und Handzetteln (von 5 auf 10 Euro). Zudem soll die Nichtbefolgung der Beseitigungspflicht mit 35 Euro statt bisher 20 Euro geahndet werden.
Zusätzlich sieht die Vorlage eine redaktionelle Anpassung vor, um den Katalog an die aktuelle Rechtsprechung zur Leinenpflicht abzugleichen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Maßnahme jährliche Erträge in Höhe von 1.000 Euro in die Ergebnisrechnung einfließen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat sowie zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss übermittelt.
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- 20Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 15/0338 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0338 des Amtes für kommunale Finanzen legt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 vor. Gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister diesen Entwurf, der vom Stadtkämmerer erstellt und bestätigt wurde, dem Rat zu.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes bis zum Jahr 2021, wie es die gesetzlichen Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes sowie der Gemeindeordnung vorsehen. Laut der Vorlage waren Anpassungen am Haushaltssanierungsplan nur in geringem Umfang notwendig. Die zugrunde liegenden Daten für die Planprojektion bis 2021 und den Haushaltsplanentwurf basieren auf den Berechnungen der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände aus dem Juli 2015 sowie auf der vorläufigen Finanzplanung des Kreises vom August 2014. Diese Daten dienen als Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 nebst aller Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.
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Hauptdokument|20150914100232|20150914100328|20150914100334|20150914100340|20150914100346|20150914100353|20150914100359|20150914100405|20150914100412|20150914100419|20150914100237|20150914100241|20150914100246|20150914100255|20150914100300|20150914100307|20150914100317|20150914100322
- 21Kommunales Wahlrecht für alle in NRW lebenden Migrantinnen und MigrantenZur Vorlage · 15/0299 · Beschlussvorlage
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Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 einen Beschluss gefasst, der den Rat der Stadt Gladbeck dazu auffordert, sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle dauerhaft in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen. Mit einer Mehrheit von 17 zu 2 Stimmen beantragte das Gremium, dass die Verfassungskommission des Landtags NRW dieses Thema in ihre Beratungen einbezieht. Ziel ist es, dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene bis zur Kommunalwahl 2020 für die betroffene Personengruppe ermöglicht.
Zudem bittet der Integrationsrat den Bürgermeister sowie die Mitglieder des Rates, sich in landesweiten Gremien, wie etwa den kommunalen Spitzenverbänden, für diese politische Teilhabe einzusetzen. Die Vorlage verweist auf eine Vorgeschichte von Forderungen, die bereits im Jahr 2007 durch den Ausländerbeirat und in späteren Sitzungen des Rates sowie des Integrationsrates bekräftigt wurden. Hintergrund der aktuellen Initiative ist die Arbeit der Verfassungskommission des Landtags NRW, die den Themenkomplex Partizipation und die Weiterentwicklung der Demokratie untersucht. Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 22Aufgabe des Teilstandortes Zweckel der Roßheideschule, Feldhauser Straße 228/230, mit Ablauf des Schuljahres 2015/16Zur Vorlage · 15/0335 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Aufgabe des Teilstandortes Zweckel der Roßheideschule an der Feldhauser Straße zum Ende des Schuljahres 2015/16 vor. Ziel der Maßnahme ist es, den Schulbetrieb der Roßheideschule künftig ausschließlich am Hauptstandort in der Roßheidestraße zu konzentrieren.
Die Schulverwaltung begründet diesen Vorschlag mit der aktuellen Entwicklung der Schülerzahlen sowie den demografischen Veränderungen und der Umsetzung der schulischen Inklusion. Gemäß der Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen ist für eine angemessene Schulgröße am Teilstandort eine Mindestschülerzahl erforderlich. Da am Standort Zweckel zuletzt 50 Schüler beschult wurden, wird die Zusammenführung der Standorte als notwendig erachtet.
Die räumlichen Kapazitäten am Hauptstandort in der Roßheidestraße werden als ausreichend bewertet, um die Schülerinnen und Schüler des Teilstandortes aufzunehmen und den Schulbetrieb ab Sommer 201kom 6 sicherzustellen. Durch die Konzentration der Standorte soll zudem die schulische Organisation erleichtert werden. Eventuelle längere Schulwege werden über die Schülerfahrkostenverordnung abgedeckt.
Die Schulkonferenz der Roßheideschule wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Eine Prüfung durch die Bezirksregierung Münster ergab, dass keine Rückforderungen von Landesmitteln aus der Schulbauförderung zu erwarten sind, da die entsprechenden Zweckbindungsfristen ausgelaufen sind. Der Beschlussentwurf sieht die Aufgabe des Teilstandortes Zweckel gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes vor.
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- 23Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt GladbeckZur Vorlage · 15/0279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0279 des Amts für Jugend und Familie sieht die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Gladbeck vor. Der Entwurf basiert auf einer ersten Fassung, die bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. April 2015 behandelt wurde.
Im Zuge des Verfahrens wurden verschiedene Änderungsvorschläge in den Entwurf eingearbeitet. Diese basieren auf Rückmeldungen eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses sowie auf Abstimmungen mit dem Ausschussvorsitzenden und dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Der vorliegende Satzungsentwurf ermöglicht die Nachverfolgung der Erstfassung, der eingegangenen Änderungsvorschläge und der daraus resultierenden Neufassung. Zudem liegt ein weiterer Vorschlag eines beratenden Mitglieds des Ausschusses bei.
Mit der Verabschiedung der Neufassung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Die Vorlage ist zur Entscheidung an den Jugendhilfeausschuss für die Sitzung am 1. September 2015 sowie an den Rat für die Sitzung am 17. September 2015 gerichtet. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Satzung des Jugendamtes in der vorliegenden Fassung festzulegen.
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- 24Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2015 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 15/0269 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0269 der Geschäftsstelle Rat und Bürger dient der Information des Rates im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 17. September 2015. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling beziehungsweise die Beschlussliste für das erste Halbjahr des Jahres 2015.
Mit der Vorlage wird die Dokumentation der im betreffenden Zeitraum gefassten Beschlüsse vorgelegt, um eine Übersicht über die Entscheidungsprozesse im Rat zu gewährleisten. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2015 vom Rat zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat, wobei die Geschäftsstelle Rat und Bürger als federführendes Amt fungiert.
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- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 26Mitteilungen des Bürgermeisters
- 27Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 28Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 29Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 30.1Jahresabschluss 2014 ZBGnicht öffentlich
- 30.2Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2014nicht öffentlich
- 31Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2015 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 32Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 33Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich