Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck a) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates b) Wahl einer stellv. Vorsitzenden/eines stellv. Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0348 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Neubesetzung von zwei Positionen im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Nachbenennung, da das bisherige Mitglied des Verwaltungsrates sowie der erste Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates verstorben sind.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen soll die Vertretung des Trägers auf Vorschlag der Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen wurde, einen Nachfolger wählen. Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat eine Ratsfrau vorgeschlagen.
Gleichzeitig ist die Position des ersten Stellvertreters des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck neu zu besetzen. Hierfür schlägt die SPD-Fraktion ebenfalls eine Ratsfrau als Nachfolgerin vor.
Die Durchführung der Wahlen erfolgt nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Die Wahlentscheidung wird durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen, wobei eine Mehrheit der gültigen Stimmen für die Wahl erforderlich ist. Für den Fall, dass niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, sieht die Vorlage eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen vor. Mit der Neubesetzung der Ämter sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Ort
📍 Stadtsparkasse Gladbeck · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern 01.09.2015
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- Projekt Heisenberg-Gymnasium Wirtschaftslichkeitsbetrachtung Beschaffungsmodelle 02.09.2015
- Vorlage des Jahresabschlusses 2014 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe 02.09.2015
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.06.2015 02.09.2015
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