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Beschlussvorlage

Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Aufsichtsrat

15/0302 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW), einem Unternehmen, das wassertechnische und wasserwirtschaftliche Aufgaben sowie Dienstleistungen im Wasser- und Abwassersektor übernimmt. Die Stadt entsendet für die Vertretung ihrer Interessen jeweils eine Person in die Gesellschafterversammlung sowie in den Aufsichtsrat.

Aufgrund des Ablebens der bisherigen Vertreter in diesen Gremien ist eine Nachbenennung erforderlich. Die Vorlage 15/0302 sieht vor, die vakanten Positionen neu zu besetzen. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Stadt verpflichtet, die Interessen der Gemeinde in den Organen der beteiligten juristischen Person zu verfolgen, wobei die Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden sind.

Der vorliegende Beschlussentwurf schlägt vor, ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der RWW zu bestellen. Zudem soll die Abteilungsleiterin der Kämmerei als Vertreterin der Stadt im Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt werden. Mit der Neubesetzung der Posten werden die bisherigen Vertreter ersetzt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Änderungen im Haushalt verzeichnet.

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