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Beschlussvorlage

Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.12.2012 hier: Erhöhung der Verwarnungsgeldsätze für Verschmutzungsdelikte

15/0346 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 15/0346 eine Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zur Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) zur Vorlage gebracht. Ziel der Beschlussvorlage ist die Erhöhung der Verwarnungsgeldsätze bei bestimmten Verschmutzungsdelikten, um die Sauberkeit im Stadtgebiet, insbesondere in der Innenstadt sowie in öffentlichen Grünanlagen wie dem Wittringer Wald, dem Nordpark und dem Südpark, zu fördern.

Die geplanten Anpassungen betreffen verschiedene Tatbestände. So soll das Verwarnungsgeld für das Bekleben oder Besprühen von baulichen Anlagen von 35 Euro auf 50 Euro steigen. Bei der Entsorgung von Abfällen sind Erhöhungen vorgesehen, etwa für das Wegwerfen von Essensresten (von 10 auf 15 Euro), Kaugummis (von 15 auf 20 Euro), Zigarettenkippen (von 5 auf 10 Euro) sowie Papier und Handzetteln (von 5 auf 10 Euro). Zudem soll die Nichtbefolgung der Beseitigungspflicht mit 35 Euro statt bisher 20 Euro geahndet werden.

Zusätzlich sieht die Vorlage eine redaktionelle Anpassung vor, um den Katalog an die aktuelle Rechtsprechung zur Leinenpflicht abzugleichen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Maßnahme jährliche Erträge in Höhe von 1.000 Euro in die Ergebnisrechnung einfließen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat sowie zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss übermittelt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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