Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0338 des Amtes für kommunale Finanzen legt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 vor. Gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister diesen Entwurf, der vom Stadtkämmerer erstellt und bestätigt wurde, dem Rat zu.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes bis zum Jahr 2021, wie es die gesetzlichen Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes sowie der Gemeindeordnung vorsehen. Laut der Vorlage waren Anpassungen am Haushaltssanierungsplan nur in geringem Umfang notwendig. Die zugrunde liegenden Daten für die Planprojektion bis 2021 und den Haushaltsplanentwurf basieren auf den Berechnungen der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände aus dem Juli 2015 sowie auf der vorläufigen Finanzplanung des Kreises vom August 2014. Diese Daten dienen als Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 nebst aller Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.
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