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Beschlussvorlage

Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. Ausschussvorsitzenden

15/0351 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 15/0351 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden im Stadtplanungs- und Bauausschuss. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Nachbenennung, da das Amt des Vorsitzenden durch den Tod eines Ratsmitglieds vakant geworden ist.

Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, dazu berechtigt, ein Nachfolgemitrat zu bestimmen. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet.

Der Entwurf sieht vor, das bisherige stellvertretende Mitglied des Ausschusses zum neuen Vorsitzenden des Stadtplanungs- und Bauausschusses zu bestimmen. Gleichzeitig soll ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses ernannt werden. Mit der Neubesetzung der Funktionen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen ist für die Sitzung des Rates am 17. September 2015 vorgesehen.

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