Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0351 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden im Stadtplanungs- und Bauausschuss. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Nachbenennung, da das Amt des Vorsitzenden durch den Tod eines Ratsmitglieds vakant geworden ist.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, dazu berechtigt, ein Nachfolgemitrat zu bestimmen. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet.
Der Entwurf sieht vor, das bisherige stellvertretende Mitglied des Ausschusses zum neuen Vorsitzenden des Stadtplanungs- und Bauausschusses zu bestimmen. Gleichzeitig soll ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses ernannt werden. Mit der Neubesetzung der Funktionen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen ist für die Sitzung des Rates am 17. September 2015 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 134 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150209100351
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.06.2015 02.09.2015
- Projekt Heisenberg-Gymnasium Wirtschaftslichkeitsbetrachtung Beschaffungsmodelle 02.09.2015
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 3- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 02.09.2015
- Vorlage des Jahresabschlusses 2014 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe 02.09.2015
- Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion - 01.09.2015
- Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck a) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates b) Wahl einer stellv. Vorsitzenden/eines stellv. Vorsitzenden 01.09.2015