Vorlage des Jahresabschlusses 2014 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0354 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2014 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und vom Verwaltungsrat der Sparkasse am 21. Mai 2015 mit einer Bilanzsumme von rund 744,86 Millionen Euro festgestellt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2014, welcher sich auf 1.076.354,72 Euro beläuft. Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen schlägt der Verwaltungsrat vor, diesen Überschuss dem Träger zur Verwendung für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke zuzuführen.
Nach Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 906.021,58 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2015, welcher mit 800.000 Euro angesetzt war. Zudem wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150209100354
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150904124526
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