Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Neubildung des Genossenschaftsrates 2015 - 2020 der Emschergenossenschaft; Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0327 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2015 bis 2020. Da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Genossenschaftsrates endet, ist eine Neubesetzung der Organe erforderlich.
Die Stadt Gladbeck ist als Genossin der Emschergenossenschaft berechtigt, auf Basis der jeweiligen Jahresbeiträge ein stellvertretendes Mitglied für den Genossenschaftsrat zu benennen. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage soll die bereits am 20. August 2015 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung formal bestätigt werden. Der Vorschlag sieht vor, ein bisheriges Ratsmitglied erneut als stellvertretendes Mitglied im Genossenschaftsrat zu wählen.
Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus der kurzfristigen Frist der Emschergenossenschaft, die eine Rückmeldung bis Ende August erforderte. Da die reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 14. September 2015 angesetzt war, musste das Verfahren beschleunigt werden. Mit der Genehmigung der Vorlage wird die vorgeschlagene Person offiziell als stellvertretendes Mitglied für den Zeitraum 2015 bis 2020 vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalentscheidung werden nicht verzeichnet.
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