Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0349 des Amts für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Hintergrund ist ein Bundesgesetz, das durch ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro Investitionen in finanzschwachen Kommunen fördern soll. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zwischen strukturschwachen und strukturstarken Regionen zu stabilisieren.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung NRW ist für Gladbeck ein Anteil am Gesamtvolumen des Sondervermögens in Höhe von 8.152.873 Euro vorgesehen. Die Förderung umfasst verschiedene Bereiche, darunter Infrastruktur wie Krankenhäuser, Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie sowie energetische Sanierungen. Zudem werden Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, etwa in die frühkindliche Einrichtung oder die energetische Sanierung von Schulen, gefördert.
Die Verwaltung hat hierfür eine Projektliste erarbeitet, die auf Kriterien wie der Entlastung des Haushalts und der Förderung nachhaltiger Einsparungen durch energetische Maßnahmen basiert. Ein besonderer Fokus liegt auf der energetischen Sanierung, um langfristig Betriebskosten zu senken. Für freie Träger ist eine Pauschale von 10 Prozent der Fördersumme vorgesehen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Eigenanteil von 10 Prozent durch die Stadt Gladbeck zu erbringen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Umsetzung der beigefügten Projektliste vorbehaltlich des noch zu verabschiedenden Landesgesetzes beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150109100349
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150903154130
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