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Beschlussvorlage

Kommunales Wahlrecht für alle in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten

15/0299 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 einen Beschluss gefasst, der den Rat der Stadt Gladbeck dazu auffordert, sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle dauerhaft in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen. Mit einer Mehrheit von 17 zu 2 Stimmen beantragte das Gremium, dass die Verfassungskommission des Landtags NRW dieses Thema in ihre Beratungen einbezieht. Ziel ist es, dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene bis zur Kommunalwahl 2020 für die betroffene Personengruppe ermöglicht.

Zudem bittet der Integrationsrat den Bürgermeister sowie die Mitglieder des Rates, sich in landesweiten Gremien, wie etwa den kommunalen Spitzenverbänden, für diese politische Teilhabe einzusetzen. Die Vorlage verweist auf eine Vorgeschichte von Forderungen, die bereits im Jahr 2007 durch den Ausländerbeirat und in späteren Sitzungen des Rates sowie des Integrationsrates bekräftigt wurden. Hintergrund der aktuellen Initiative ist die Arbeit der Verfassungskommission des Landtags NRW, die den Themenkomplex Partizipation und die Weiterentwicklung der Demokratie untersucht. Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen.

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