Gemeinnütziger Bauverein - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein Gladbeck eG, dessen Zweck die Förderung der Mitglieder durch eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ist. Die Satzung der Genossenschaft sieht als eines der Organe die Mitgliederversammlung vor.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in dieser Mitgliederversammlung beantragt. Zuvor wurde der Stadtbaurat als Vertreter der Stadt in diesem Gremium benannt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins zu bestellen. Für diese Bestellung wird das Verfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW angewandt. Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Rat ist als zuständiges Gremium für die Entscheidung über diesen Beschluss vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151808100301
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Aufsichtsrat 18.08.2015
- Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften des Rates 18.08.2015
- Kommunales Wahlrecht für alle in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten 17.08.2015
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Neubildung des Genossenschaftsrates 2015 - 2020 der Emschergenossenschaft; Benennung eines stellvertretenden Mitglieds 24.08.2015
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 27.08.2015
- Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe Benennung eines Vertreters 28.08.2015