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Beschlussvorlage

Gemeinnütziger Bauverein - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -

15/0301 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein Gladbeck eG, dessen Zweck die Förderung der Mitglieder durch eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ist. Die Satzung der Genossenschaft sieht als eines der Organe die Mitgliederversammlung vor.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in dieser Mitgliederversammlung beantragt. Zuvor wurde der Stadtbaurat als Vertreter der Stadt in diesem Gremium benannt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins zu bestellen. Für diese Bestellung wird das Verfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW angewandt. Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Rat ist als zuständiges Gremium für die Entscheidung über diesen Beschluss vorgesehen.

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