Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe Benennung eines Vertreters
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0344 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Da das am 3. Juli 2014 benannte Ratsmitglied verstorben ist, ist eine Neubesetzung des Mandats erforderlich.
Die Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe regelt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung. Mitglieder der Verbandsversammlung sind Vertreter, die von den Mitgliedssparkassen und deren Trägern entsandt werden. Die Besetzung erfolgt durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands.
Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung eine Ratsfrau als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung vorgeschlagen. Die Wahl soll gemäß den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die vorgeschlagene Ratsfrau als Vertreterin der Stadt Gladbeck in das Gremium zu berufen. Durch die Benennung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder / Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck - 28.08.2015
- Emscher-Lippe-Konferenz - Bestellung eines stellv. Vertreters der Stadt Gladbeck - 28.08.2015
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 27.08.2015
- Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.12.2012 hier: Erhöhung der Verwarnungsgeldsätze für Verschmutzungsdelikte 31.08.2015
- Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion - 01.09.2015
- Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck a) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates b) Wahl einer stellv. Vorsitzenden/eines stellv. Vorsitzenden 01.09.2015