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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2005 gem. § 79 Abs. 2 Satz1 GO NRWZur Vorlage · 04/0505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 17. Dezember 2004 wird der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2005 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 79 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf wurde vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister dem Rat zugeleitet.
Die vorliegenden Unterlagen umfassen den Haushaltsentwurf 2005 in den Bänden I und II sowie das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2005 bis 2024. Zudem ist der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2004 bis 2008 Bestandteil der Vorlage. Für die Fraktionen sind darüber hinaus ein Ausdruck des Haushaltsentwurfs 2004 sowie entsprechende Übersetzungstabellen vorgesehen.
Die Verwaltung gibt an, den Haushaltsentwurf für die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen aktuell zu halten. Notwendige Änderungen werden bei Bedarf in Form von Änderungsverzeichnissen bekannt gegeben. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2005 nebst allen Anlagen an die Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten, um die Vorbereitung der Beratung und der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat zu ermöglichen.
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- 533. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 04/0474 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0474 befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Diese findet vom 31. Mai bis zum 2. Juni 2005 in Berlin statt und steht unter dem Thema „100 Jahre Deutscher Städtetag; die Zukunft liegt in den Städten“. Ein weiterer Programmpunkt der Versammlung ist die Wahl der Präsidentschaft sowie der Stellvertretungen.
Aufgrund der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter in Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie eine weitere Person als stimmberechtigte Abgeordnete an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Zudem ist die Entsendung von Gästen sowie die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen vorgesehen. Für die Teilnahme entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Benennung der Vertreter obliegt dem Rat.
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- 6Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. August 2004 hier: Erlass einer ÄnderungssatzungZur Vorlage · 04/0483 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0483 sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung der Zuständigkeiten für Vergaben innerhalb der laufenden Legislaturperiode.
Nach der Sitzung des Rates am 4. November 2004 wurden die Fachausschüsse gebildet und deren Mitglieder gewählt. Im Zuge dieser Sitzung wurde vereinbart, auf die Bildung eines separaten Vergabeausschusses zu verzichten. Stattdessen wurde parteiübergreifend festgelegt, dass Vergaben künftig durch den Bürgermeister entschieden werden.
Die Änderung der Hauptsatzung soll zudem eine neue Informationspflicht festschreiben. Bei anstehenden Vergaben für Bauleistungen mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro sind die Fraktionen des Rates innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorab in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist der Bürgermeister verpflichtet, der darauffolgenden Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses einen listenmäßigen Nachweis über alle durchgeführten Vergaben ab dieser Wertgrenze vorzulegen.
Mit der Verabschiedung der Änderungssatzung wird diese neue Regelung rechtlich verankert. Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 7Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck vom 26.11.2002 hier: Erlass einer ÄnderungssatzungZur Vorlage · 04/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0484 sieht die Verabschiedung einer Änderungssatzung zur Satzung der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Gegenstand der Anpassungen ist primär die Neuregelung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der Beschäftigten der Stadtsparkasse Gladbeck auf unter 250 Mitarbeiter gesunken ist, soll die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates reduziert werden. Die bisherige Regelung sah 14 weitere Mitglieder neben dem vorsitzenden Mitglied vor. Die Neufassung sieht vor, dass der Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern der Vertretungskörperschaft sowie zwei Dienstkräften der Sparkasse besteht. Dieser Beschluss basiert auf einer Entscheidung des Rates der Stadt Gladbeck vom 4. November 2004.
Zudem ist eine Korrektur des Paragrafen 1 zur Bezeichnung von Name und Sitz der Sparkasse vorgesehen. Ziel ist die Behebung eines Fehlers in der amtlichen Veröffentlichung, um den korrekten Wortlaut festzulegen, wonach die Stadtsparkasse Gladbeck mit Sitz in Gladbeck eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hat die Vorlage zur Beschlussfassung durch den Gewährträger bereits beschlossen. Mit der Änderungssatzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Satzung bedarf nach der geltenden Rechtslage der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.
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- 8Umlegungsausschuss a) Wahl der Ratsmitglieder b) Wahl der SachverständigenZur Vorlage · 04/0482 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0482 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Gladbeck sowie der Anpassung der Aufwandsentschädigungen. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches ist der Rat verpflichtet, einen Umlegungsausschuss zu bestellen, der sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt. Die Besetzung erfordert eine spezifische Qualifikation für den Vorsitz, ein Mitglied aus dem vermessungstechnischen Bereich sowie ein Mitglied als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten. Während die Fachmitglieder nicht dem Rat angehören dürfen, müssen die übrigen Mitglieder des Ausschusses aus dem Rat der Gemeinde gewählt werden.
Die Vorlage sieht die Wahl der Ratsmitglieder sowie die Wahl der Sachverständigen vor. Für die Fachmitglieder werden durch die zuständige Fachdienststelle Wiederwahlen für die Positionen des Vorsitzenden, der Stellvertreter sowie der Sachverständigen für Vermessung und Bewertung vorgeschlagen.
Zudem wird eine Änderung der bisherigen Aufwandsentschädigungen für die Ausschussmitglieder beantragt. Aufgrund der Währungsumstellung sollen die Vergütungssätze für Sitzungen und Stundenvergütungen auf volle Euro-Beträge gerundet werden. Konkret wird vorgeschlagen, die Pauschalen für den Vorsitzenden auf 180 Euro pro Sitzung und 18 Euro pro Stunde, für Sachverständige auf 155 Euro pro Sitzung und 18 Euro pro Stunde sowie für Ratsmitglieder auf 105 Euro pro Sitzung und 11 Euro pro Stunde festzusetzen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 9(ohne Titel)Zur Vorlage · 04/0440 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0440 des Bürgermeisterbüros sieht eine Neuregelung der Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck vor. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2001, die einen Sockelbetrag von 1.023 Euro pro Fraktion sowie 305,62 Euro pro Ratsmitglied vorsah, soll angepasst werden.
Nach dem vorliegenden Entwurf erhalten die Fraktionen ab dem 1. Januar 2005 einen monatlichen Sockelbetrag von 1.200 Euro pro Fraktion. Zudem wird der monatliche Betrag pro Ratsmitglied auf 375 Euro angehoben.
Zudem ist eine Neuerung für die künftige Anpassung der Beträge vorgesehen. Ab dem Jahr 2006 soll der monatliche Betrag pro Ratsmitglied jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres angepasst werden. Die Grundlage für diese Änderung bildet die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen im vorangegangenen Kalenderjahr (Basis 2000 = 100). Diese Regelung ersetzt die bisherige Methode, die auf dem Lebenshaltungskostenindex für bestimmte Haushaltstypen basierte.
Die jährlichen Auswirkungen auf die Ausgaben werden mit 261.000 Euro beziffert, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 10Entwässerungsgebührensätze 2005Zur Vorlage · 04/0419 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt für das Jahr 2005 eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze vor. Für die kostenrechnende Einrichtung „Stadtentwässerung“ wurde ein Gebührenbedarf von 9.502.579 € ermittelt, was einer Steigerung von 4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Veränderung der Gebühren setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Neben dem Wegfall einer Rücklagenentnahme und dem Ausgleich einer Unterdeckung aus dem Jahr 2003 führen geringere anrechenbare Planungs- und Bauleitungskosten zu einer höheren Gebührenlast. Zudem wurden neue Ausgabepositionen für die Unterhaltung von Sonderbauwerken und Kanalsanierungen sowie eine Erhöhung bei der Unterhaltung der Entwässerungsanlagen aufgenommen. Auch die Verzinsung des Anlagekapitals steigt an. Dem stehen Kostenreduzierungen bei den Beiträgen an die Emschergenossenschaft sowie ein geringerer Bedarf bei der Überprüfung der Kanalisationsanlagen gegenüber.
In der Folge sind die Tarifsätze für Schmutzwasser von 1,43 € auf 1,46 € pro Kubikmeter und für Niederschlagswasser von 0,65 € auf 0,68 € pro Quadratmeter bebauter Fläche vorgesehen. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen steigt der Satz von 72,34 € auf 75,65 € pro Kubikmeter. Für den städtischen Haushalt ergibt sich durch den Stadtanteil an den Kosten eine Mehrbelastung von 36.701 €. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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- 11Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 04/0426 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0426 des Amtes für kommunale Finanzen sieht die Festsetzung der Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2005 vor. Ziel der Vorlage ist die Verabschiedung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das kommende Haushaltsjahr durch den Rat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunen obliegt. Da für die Jahre 2003 und 2004 aufgrund fehlender Genehmigungen des städtischen Haushaltes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde eine Sonderregelung über eine Steuerhebesatzsatzung erfolgte, wird diese Vorgehensweise für das Jahr 2005 beibehalten. Da auch für das Jahr 2005 keine Genehmigung des Haushalts oder des entsprechenden Sicherungskonzepts zu erwarten ist, erscheint eine rechtswirksame Festsetzung im Rahmen der regulären Haushaltssatzung nicht wahrscheinlich. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit wird daher die Beschlussfassung einer separaten Satzung angestrebt.
Eine Änderung der Hebesätze gegenüber den Vorjahren ist nicht vorgesehen. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch diesen Beschluss keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Satzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen.
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- 13Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2005Zur Vorlage · 04/0468 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 04/0468 eine Anpassung der Gebühren für die Wochenmärkte der Stadt für das Jahr 2005 vorgelegt. Der ermittelte Gebührenbedarf für das Jahr 2005 beläuft sich auf 164.464 Euro. Dieser Wert liegt um 3.438 Euro unter dem Bedarf des Vorjahres 2004, was unter anderem auf eine Entnahme aus der Rücklage Märfte in Höhe von 27.590 Euro zurückzuführen ist.
Trotz des geringeren Gesamtbedarfs sieht die Vorlage eine Erhöhung der Marktstandgelder vor. Als Gründe hierfür werden die Verringerung der Anzahl der Markthändler sowie ein Rückgang bei den Tageshändlern angeführt. Zudem müssten die Kosten für die Marktplatzreinigung, die kalkulatorischen Abschreibungen, die Verzinsung des Anlagekapitals sowie die Personalausgaben aufgefangen werden. Ein Restbetrag aus einem Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 in Höhe von 14.642 Euro fließt ebenfalls in die Bedarfsrechnung ein.
Die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze belaufen sich für Dauererlaubnisse auf 2,08 Euro je Frontmeter pro Tag und für Tageserlaubnisse auf 3,60 Euro je Frontmeter pro Tag. Damit steigen die Gebühren für Dauererlaubnisse um etwa 11,9 Prozent und für Tageserlaubnisse um etwa 12,5 Prozent. Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld zu beschließen. Die Vorlage wurde den Markthändlern im Rahmen einer Vollversammlung vorgestellt.
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- 14Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003Zur Vorlage · 04/0469 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0469 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung der ersten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung ist eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005, die einen zu deckenden Bedarf in Höhe von 2.113.720 Euro ausweist. Dieser Wert resultiert aus einer Korrektur ursprünglicher Haushaltsansätze.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Satzung sollen ab dem 1. Januar 2005 neue Tarife gelten. Die Gebühr für Notfalltransporte sowie Krankentransporte in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen soll von bisher 288,50 Euro auf 326 Euro steigen. Für Notärzteinsätze ist eine Anpassung von 288,50 Euro auf 321 Euro vorgesehen. Zudem wird die Kilometerentschädigung für Transporte außerhalb des Stadtgebietes bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern von 2,56 Euro auf 3,00 Euro angehoben. Die Tarife für den Transport oder die Behandlung mehrerer Personen sollen entsprechend angepasst werden. Unverändert bleiben die Gebühren für Krankentransporte an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 19:30 Uhr, die bei 70 Euro beziehungsweise 35 Euro verbleiben.
Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Erörterungen und Abstimmungen mit den Krankenkassen sowie dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften stattgefunden haben und zu einvernehmlichen Ergebnissen führten. Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2005 zu billigen und die Änderung der Satzung zu beschließen.
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- 15Entscheidung über die Gültigkeit a) der Wahl des Rates der Stadt Gladbeck vom 26.09.2004 b) der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck vom 26.09.2004 c) der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck vom 10.10.2004Zur Vorlage · 04/0504 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0504 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen in Gladbeck vom September und Oktober 2004. Dies umfasst die Wahl des Rates sowie die Wahl und die Stichwahl des Bürgermeisters.
Der Wahlausschuss hatte zuvor eine Neufeststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk 16 beantragt. Der Wahlprüfungsausschuss beauftragte die Verwaltung daraufhin mit einer Stimmennachzählung, welche die ursprünglichen Ergebnisse in den betroffenen Stimm- und Briefwahlbezirken bestätigte.
Zudem lag ein Einspruch des Vorsitzenden des FDP-Stadtverbandes gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl vor, mit dem eine Neuauszählung aller Stimmen aufgrund der knappen Ergebnisse beantragt wurde. Der Wahlprüfungsausschuss hat diesen Einspruch nach einer Vorprüfung im November und Dezember 2004 als unsubstantiert eingestuft und einstimmen mit einer Enthaltung zurückgewiesen. Die Begründung stützt sich darauf, dass knappe Wahlergebnisse ohne konkrete Hinweise auf Fehlzuordnungen oder falsche Bewertungen keine Nachzählung rechtfertigen.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat daher, den Einspruch zurückzuweisen und die Wahl des Rates sowie die Wahl und die Stichwahl des Bürgermeisters gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären.
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- 16Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 hier: Beschluss über die Jahresrechnung 2003 und Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GOZur Vorlage · 04/0476 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 04/0476 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Einhaltung des Haushaltsplans, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnungsbeträge sowie die Einhaltung der Vorschriften bei Einnahmen, Ausgaben und der Verwaltung von Vermögen und Schulden zu prüfen. Dies schließt auch die Prüfung delegierter Sozialhilfeaufgaben ein.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003, der auch die Darstellung der Sozialhilfeaufgaben umfasst, wurde im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 14. Dezember 2004 behandelt. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Schlussbericht zusammengefasst, der in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband unterteilt ist.
Der Rat der Stadt soll gemäß der vorliegenden Beschlussentwürfe den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis nehmen und die geprüfte Jahresrechnung beschließen. Zudem ist die Entscheidung der Ratsmitglieder über die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 für die Ratsmitglieder.
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- 17Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 04/0501 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule vor. Ziel der Anpassung ist es, die Entgelte den steigenden Aufwendungen und Kosten anzupassen und dem Zuwachs des Zuschussbedarfs der Musikschule entgegenzuwirken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 1. Januar 2005 um durchschnittlich 1,3 % zu erhöhen. Durch diese Anpassung der Entgeltsätze werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 5.000 Euro erwartet.
Zudem sollen die Angebote Klassenmusizieren mit Bläsern sowie Klassenmusizieren mit Streichern dauerhaft in die Entgeltordnung aufgenommen werden. Diese Unterrichtseinheiten wurden zuvor im Rahmen von Kooperationsprojekten mit der Ingeborg-Drewitz-Geschule und dem Heisenberg-Gymnasium erprobt. Die Entgelte für diese neuen Bestandteile der Entgeltordnung sollen, um sie an das Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen auszurichten, zum 1. August 2005 angepasst werden.
Der Entwurf sieht vor, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Ordnung zur Änderung der Entgeltordnung vom 12. Dezember 1997 zu beschließen.
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- 18Bestellung eines sachverständigen Bürgers für die Angelegenheiten des DenkmalschutzesZur Vorlage · 04/0435 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 04/0435 des Kulturamtes regelt die Bestellung eines sachverständigen Bürgers für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes in Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist vorgesehen, dass im Kulturausschuss sachverständige Bürger mit beratender Stimme an Beratungen zu Aufgaben der Denkmalpflege teilnehmen.
Die Vorlage sieht vor, einen Architekten für die neue Wahlzeit als sachverständigen Bürger zu berufen. Die Person, die bereits in der vergangenen Wahlzeit diese Funktion innehatte, hat die Bereitschaft erklärt, die Aufgabe auch im kommenden Zeitraum fortzuführen. Eine entsprechende Empfehlung zur Berufung wurde bereits in der Sitzung des Kulturausschusses vom 29. November 2004 ausgesprochen.
Der Entwurf des Beschlusses sieht vor, den Architekten gemäß den entsprechenden Satzungsbestimmungen zur Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses in Fragen des Denkmalschutzes zu berufen. Für diese Bestellung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck zu verzeichnen.
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- 19Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Gladbeck; hier: Erlass einer Satzung nach § 1 BGG NRWZur Vorlage · 04/0424 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0424 des Sozialamtes legt einen Entwurf für eine Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Gladbeck vor. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen der Umsetzung des Landesgesetzes wurde die Verwaltung bereits im März 2004 damit beauftragt, einen Planungsstab für diesen Themenbereich einzurichten. Die Koordination dieses Stabes erfolgt im Sozialamt im Bereich der Behindertenkoordination. Nach der konstituierenden Sitzung des Planungsstabes im Juni 2004 wurden in weiteren Sitzungen im September und Oktober 2004 die inhaltlichen Grundlagen für die Satzung erarbeitet.
Der nun zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Entwurf soll die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Gladbeck rechtlich absichern. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Verabschiedung der Satzung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Satzung vor. Die Vorlage ist zur Beratung im Sozialausschuss und im Rat vorgesehen.
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- 20Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 04/0458 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0458 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vor. Ziel der Anpassungen ist es, die Satzung an neue organisatorische Gegebenheiten und technische Entwicklungen anzupassen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung ist die Einführung der haushaltsnahen Papiersammlung, die bereits durch den Hauptausschuss beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Regelungen in der Satzung aktualisiert. Zudem wird die Zuständigkeit für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) neu geregelt.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen umfasst die Vorlage weitere redaktionelle Änderungen. Dazu gehört die Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sowie die Anpassung der Satzung an aktuelle Kommunikationstechniken.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft vom 17. Dezember 2002 beschließt. Mit der Änderung der Satzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten.
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- 21Abfallentsorgungsgebühren 2005Zur Vorlage · 04/0507 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0507 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung und der Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallentsorgung im Jahr 2005. Der Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich nach der Kalkulation auf 6.600.645 Euro. Hierbei werden die Gebührenausgleichsrücklagen aus den Jahren 2002 und 2003 zur Gebührenstabilisierung berücksichtigt.
Die Berechnung basiert auf einer steigenden Anzahl an Bioabfallsammlern, die im Jahr 2004 auf 6.880 Haushalte angewachsen ist. Dieser Zuwachs führt laut Verwaltung zu einem erhöhten Aufwand für Personal, Maschinen, Behälterzukäufe sowie Entsorgung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung gebührenfreier Bioabfallbehälter zur Reduzierung des Restabfallvolumens die Gebührensätze beeinflusst. Für das Jahr 2005 wird ein Anstieg des Gesamtabfallaufkommens auf 27.200 Tonnen prognostiziert.
Die geplanten Gebührensätze für die Kreisgebühren im Jahr 2005 sehen für Restabfall einen Betrag von 134,00 Euro und für Bioabfall 96,28 Euro vor. Der Gebührenbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr um 89.388 Euro, was primär auf die Erhöhung der Kreisgebühren sowie das zusätzliche Aufkommen an Bioabfall zurückgeführt wird. Das Berechnungsverfahren entspricht der seit 1995 angewandten Methode. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen, billigen und die entsprechende Tarifsatzung beschließen.
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- 22Straßenreinigungsgebühren 2005; Neufassung der StraßenreinigungsgebührensatzungZur Vorlage · 04/0460 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0460 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2005 sowie der Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 weist einen Bedarf von 868.764 € aus. Daraus resultiert ein Gebührensatz von 2,48 € pro laufendem Frontmeter. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,10 € im Vergleich zum Vorjahr. Die Verwaltung führt für den gestiegenen Aufwand insbesondere Veränderungen bei den Kosten für Fahrzeuge, Kraftstoff, Entsorgung, Wasser, Löhne, Sozialabgaben sowie Umlagen für die kaufmännische und technische Verwaltung an. Zudem erfolgt eine exakte Aufwandszuordnung für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns. Die Gebührenausgleichsposten aus den Jahren 2002 und 2003 werden vollständig aufgelöst.
Parallel zur Gebührenfestsetzung wird eine Neufassung der Satzung vorgeschlagen. Ziel ist es, die bisher getrennte Gebührensatzung und Tarifsatzung zur Vereinfachung und besseren Übersicht zusammenzuführen. Der Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren und -tarifen wurde zudem an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nehmen und billigen sowie die beigefügte neue Satzung beschließen.
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- 23Friedhofsgebühren 2005Zur Vorlage · 04/0461 · Beschlussvorlage
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Der Zentrale Betriebshof Gladbeck empfiehlt für das Jahr 2005 eine Anpassung der Tarife für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und deren Einrichtungen. Während die bestehende Tarifstruktur beibehalten werden soll, sieht die Vorlage eine durchschnittliche Erhöhung der Tarife für die Grabbereitung, die Grabüberlassung sowie die Nutzung der Trauerhallen um 10,35 % vor. Im Gegenzug sollen die Gebühren für Aus- und Umbettungen um durchschnittlich 8,54 % gesenkt werden. Der Tarif für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten soll an die Kosten der Grabbereitung eines Kindergrabes angepasst werden.
Die Grundlage für diese Anpassungen ist ein ermittelter Gebührenbedarf in Höhe von 1.534.233 Euro. Dieser Anstieg resultiert aus steigenden Finanzbedarfen, unter anderem durch geplante Bau- und Renovierungsmaßnahmen auf den Friedhöfen Brauck und Rentfort im Umfang von etwa 200.000 Euro sowie durch Personal- und Sachkosten im Zuge der Übernahme des Bestattungswesens vom Standesamt durch den ZBG. Um die Gebührenentwicklung zu stabilisieren, soll zudem ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2003 eingesetzt werden, wodurch die effektive Steigerung gegenüber 2004 auf 4,99 % sinkt.
Dem erhöhten Bedarf steht eine prognostizierte Rückgang der Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen gegenüber. Die Planung geht von einer geringeren Anzahl an Gebührentatbeständen aus. Zudem wird ein Trend zu weniger Wahlgräbern und eine Stabilisierung der Nachfrage bei Gemeinschaftsgräbern erwartet.
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- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen des Bürgermeisters
- 26Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 27Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 28Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 29Bildung einer Einigungsstellenicht öffentlich
- 30Wirtschaftsplan 2005 nicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich