Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. August 2004 hier: Erlass einer Änderungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0483 sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung der Zuständigkeiten für Vergaben innerhalb der laufenden Legislaturperiode.
Nach der Sitzung des Rates am 4. November 2004 wurden die Fachausschüsse gebildet und deren Mitglieder gewählt. Im Zuge dieser Sitzung wurde vereinbart, auf die Bildung eines separaten Vergabeausschusses zu verzichten. Stattdessen wurde parteiübergreifend festgelegt, dass Vergaben künftig durch den Bürgermeister entschieden werden.
Die Änderung der Hauptsatzung soll zudem eine neue Informationspflicht festschreiben. Bei anstehenden Vergaben für Bauleistungen mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro sind die Fraktionen des Rates innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorab in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist der Bürgermeister verpflichtet, der darauffolgenden Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses einen listenmäßigen Nachweis über alle durchgeführten Vergaben ab dieser Wertgrenze vorzulegen.
Mit der Verabschiedung der Änderungssatzung wird diese neue Regelung rechtlich verankert. Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck vom 26.11.2002 hier: Erlass einer Änderungssatzung 26.11.2004
- Umlegungsausschuss a) Wahl der Ratsmitglieder b) Wahl der Sachverständigen 26.11.2004
- Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 hier: Beschluss über die Jahresrechnung 2003 und Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO 25.11.2004
- 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern 24.11.2004
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003 24.11.2004
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2005 23.11.2004