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Beschlussvorlage

Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. August 2004 hier: Erlass einer Änderungssatzung

04/0483 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0483 sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung der Zuständigkeiten für Vergaben innerhalb der laufenden Legislaturperiode.

Nach der Sitzung des Rates am 4. November 2004 wurden die Fachausschüsse gebildet und deren Mitglieder gewählt. Im Zuge dieser Sitzung wurde vereinbart, auf die Bildung eines separaten Vergabeausschusses zu verzichten. Stattdessen wurde parteiübergreifend festgelegt, dass Vergaben künftig durch den Bürgermeister entschieden werden.

Die Änderung der Hauptsatzung soll zudem eine neue Informationspflicht festschreiben. Bei anstehenden Vergaben für Bauleistungen mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro sind die Fraktionen des Rates innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorab in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist der Bürgermeister verpflichtet, der darauffolgenden Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses einen listenmäßigen Nachweis über alle durchgeführten Vergaben ab dieser Wertgrenze vorzulegen.

Mit der Verabschiedung der Änderungssatzung wird diese neue Regelung rechtlich verankert. Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.

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